ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/01230

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die von der Possehl-Stiftung für den Neubau des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Lübeck-Kücknitz angebotene Spende in Höhe von 350.000 € wird angenommen.

 

 

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Auf Initiative des Stadtfeuerwehrverbandes der HL wurde die Possehl-Stiftung bereits im April 2012 im Rahmen des von ihr vorgesehenen Antragverfahrens um Gewährung einer finanziellen Unterstützung für den erforderlichen Neubau des Feuerwehrhauses der Freiwilligen Feuerwehr Lübeck-Kücknitz gebeten. Hintergrund der Initiative ist der dringend notwendige Ersatz des bestehenden maroden Feuerwehrhauses, der aufgrund der finanziellen Situation der HL alleine aus städtischen Haushaltsmitteln nicht zu realisieren ist.

Zur Teilfinanzierung es geschätzten Investitionsvolumens von ca. 620.000 € hat die Possehl-Stiftung eine Spende in Höhe von 350.000 € als Geldleistung zugesagt. Die Spendenzusage ist als Anlage beigefügt. Der Spendenbetrag wurde bereits als Investitionszuschuss für den Neubau des Feuerwehrhauses der Freiwilligen Feuerwehr Lübeck-Kücknitz im Produktsachkonto 126001 017.6818000 veranschlagt. Die Restfinanzierung des Neubaus wurde ebenfalls im Rahmen des von der Bürgerschaft beschlossenen Haushalts 2014 bis 2017 geordnet.

Unmittelbare konsumtive Folgeaufwendungen sind mit der Spendenannahme nicht verbunden. Diese ergeben sich in der Form von Abschreibungsbeträgen in Höhe von ca. 8.300 € jährlich erst nach Fertigstellung des Bauvorhabens. Die für das Jahr 2014 geplante Bauplanung und -ausführung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem GMHL.

Die Annahme der Spende erfolgt auf der Grundlage des § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung. Die Zuständigkeit des Hauptausschusses ergibt sich bei Annahmen von Spenden mit einem Wert von mehr als 300.000 € bis 500.000 € durch gemeinnützige Stiftungen aus dem Delegationsbeschluss der Bürgerschaft vom 21.03.2013.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung

Spenden- und finanzwwirtschaftlich zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Spezielle Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch

 

 

§ 76 Abs. 4 Gemeindeordnung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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