ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/01227

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.              Der Entwurf des Bebauungsplanes 01.07.00 Rathaushof / Schüsselbuden (ehem. Stadt­hausgrundstück) sowie die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fas­sungen (Anlage 1 bis 3) gebilligt.

2.              Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öf­fentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

3.              Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine einge­schränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

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Siehe Anlage 3

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis:

 

Die nachfolgend genannten Bereiche wurden im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten.

1.201 Haushalt und Steuerung

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

3.370 Feuerwehr

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

3.700 Entsorgungsbetriebe

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

5.631 Bauordnung und Statikprüfung

5.651 Gebäudemanagement

5.660 Stadtgrün und Verkehr

5.691 Lübeck Port Authority

 

Überwiegend zustimmend, es wurden keine grundlegenden Bedenken gegenüber der Planung vorgebracht. (Zur Behandlung der Stellungnahmen siehe Prüfbericht in der Anlage 4)

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung gemäß § 47 f GO wurde dabei nicht durchgeführt, da die Be­lange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch:  BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

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