ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/00963

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.              Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB sowie die während der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a (3) Satz 1 und Satz 2 BauGB und der parallel hierzu durchgeführten erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a (3) Satz 1 und Satz 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 22.55.08 – Herrenholz Einkaufszentrum - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit den in den beiliegenden Prüf- und Abwägungsberichten dargelegten Ergebnissen geprüft.

              Die Berichte zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der vorgenannten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen werden in den als Anlagen 1 a und 1 b beigefügten Fassungen gebilligt.

              Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgege­ben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.              Auf Grund des § 10 (1) BauGB wird der Bebauungsplan 22.55.08 – Herrenholz Einkaufszentrum - in der als Anlage 2 beigefügten Fassung als Satzung beschlossen.

3.              Die Begründung zum Bebauungsplan 22.55.08 – Herrenholz Einkaufszentrum - wird in der als Anlage 5 beigefügten Fassung gebilligt.

4.              Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung nach § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit der Begründung und zusammenfassender Erklärung nach § 10 (4) BauGB während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Siehe Anlage 5

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

Die nachfolgend genannten Bereiche wurden im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB bzw. im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung nach § 4a (3) Satz 1 und 2 BauGB um Stellungnahme gebeten:

1.201 Haushalt und Steuerung

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

3.700 Entsorgungsbetriebe

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

5.631 Bauordnung und Statikprüfung

5.660 Stadtgrün und Verkehr

Ergebnis:

 

Überwiegend zustimmend; die vorgebrachten Anregungen und Bedenken sind geprüft und in die Abwägung eingestellt worden (siehe beiliegende Auswertungsberichte)

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung gemäß § 47 f GO wurde dabei nicht durchgeführt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch:  BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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