ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/00962

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1. Für den zwischen den Straßen Steenkamp, Am Fahrenberg, Godewind und Fehling­straße im Stadtteil Travemünde gelegenen und im beiliegenden Lageplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird der Bebauungsplan 32.13.00 Godewind / Am Fahrenberg aufgestellt.

Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird für den Geltungsbereich des Be­bauungsplanes 32.13.00 Godewind / Am Fahrenberg im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB geändert (114. Änderung).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungspla­nes soll Travemünde als Wohn- und Fremdenverkehrsort durch die Errichtung von Fe­rienapartments, Geschosswohnungen und eines Parkhauses/ einer Parkpalette gestärkt werden. (Zu den sonstigen Zielen der Planung siehe beiliegende Begründung.)

 

2. Der Aufstellungsbeschluss vom 19.12.2011 wird hiermit ersetzt.

 

3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB soll durchgeführt werden.

 

6. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein externes Planungsbüro beauftragt werden.

 

7. Das städtebauliche Konzept (Anlage zur Begründung) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

Reduzieren

siehe Anlage 2

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

2.830 Kurbetrieb Travemünde

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

3.700 Entsorgungsbetriebe

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

5.631 Bauordnung und Statikprüfung

5.660 Stadtgrün und Verkehr

 

Zustimmend; es wurden keine grundlegenden Bedenken bzgl. der Aufstellung des Bebau­ungsplanes vorgebracht.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebau­ungsplanes geht regelmäßig keine Öffentlich­keitsbeteiligung voraus. Kinder und Jugendliche werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende beson­dere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch:  BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

 

Das könnte Sie auch interessieren