ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2013/00766

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung vom 31.01.2013 den mit VO/2013/0096 aufgeführten

Bericht des Bereiches Wirtschaft und Liegenschaften vom 28.08.2012 betr. „Keine Wildtier-

vorführung in Lübeck“ mit Mehrheit zurückgewiesen mit der Maßgabe, den Bericht nach den

aktuellen Erkenntnissen zu überarbeiten.

 

 

 

 

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Im Ergebnis des Berichtes vom 28.08.2012 zum Thema „Keine Wildtiervorführung in Lübeck“ hat der Bereich Wirtschaft und Liegenschaften seinerzeit festgestellt, dass eine kommunale Satzung keine Ermächtigungsgrundlage darstellt, um Ziele des Tierschutzes durchzusetzen, wenn dies zu einem Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit führt. Verstöße gegen das Tier-

schutzgesetz können im Einzelfall nur durch die zuständige Behörde Amtstierarzt verfolgt werden, nicht aber prophylaktisch durch Widmungsbeschränkungen. Die Verwaltung sieht sich aus Rechtsgründen gehindert, einen Satzungsentwurf mit entsprechendem Inhalt vorzulegen.

 

Im Bereich Wirtschaft und Liegenschaften wurden die durch PETA Deutschland e.V. neuerlich vorgetragenen Aspekte durch eine Rechtsreferendarin in Form eines neu erarbeiteten eigenständigen Rechtgutachtens ausgewertet; des weiteren wurde zu verschiedenen anderen Gemeinden Kontakt aufgenommen.

Zudem wurde das zwischenzeitlich ergangene Urteil des Verwaltungsgerichtes (VG) Darmstadt vom 19.02.2013 (Az.:3 L 89/13.DA) in die Prüfung einbezogen; im Ergebnis hat auch das VG Darmstadt festgestellt, dass keine Rechtsgrundlage dafür besteht, Ziele des Tierschutzes über eine kommunale Satzung durchzusetzen.

 

Die neuerliche Prüfung des Sachverhaltes durch den  Bereich Wirtschaft und Liegenschaften hat insgesamt zu keinem abweichenden Ergebnis führen können. .

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

X

1.300 – Recht zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

X

Negative Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche können hier nicht gesehen werden

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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