ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/00508

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.      Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 10.03.00 – Blankensee / Gewerbepark Flughafen - wird entsprechend dem beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) in zwei Teil­be­reiche mit eigenständigen Bebauungsplänen geteilt. Für den westlichen Teilbereich wird das bisherige Bebauungsplanverfahren unter der Bezeichnung Bebauungsplan 10.03.00 – Gewerbepark Flughafen, Teilbereich I – fortgesetzt; für den östlichen Teilbereich wird das Bebauungsplanverfahren unter der Bezeichnung Bebauungsplan 10.05.00 – Ge­wer­be­park Flughafen, Teilbereich II  weitergeführt.

2.      Der Bauausschuss nimmt den für den Bebauungsplan 10.03.00 – Gewerbepark Flug­hafen, Teilbereich I – erstellten Auswertungsbericht zu den im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) zur Kenntnis.

3.      Der Entwurf des Bebauungsplanes 10.03.00 – Gewerbepark Flughafen, Teilbereich I - und die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 3 und 4) gebilligt.

4.      Der Entwurf des Bebauungsplanes 10.03.00 – Gewerbepark Flughafen, Teilbereich I - und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

5.      Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (3) Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

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siehe Anlage 4

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis:

 

1.201  Haushalt und Steuerung

2.280  Wirtschaft und Liegenschaften

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

3.700  Entsorgungsbetriebe

3.820  Stadtwald

4.491  Archäologie und Denkmalpflege

5.631  Bauordnung und Statikprüfung

5.660  Stadtgrün und Verkehr

 

Die Bereiche wurden im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB um Stellung­nahme gebeten.

 

Überwiegend zustimmend, es wurden keine grundlegenden Bedenken gegenüber der Pla­nung vorgebracht. (Zur Behandlung der vor­gebrachten Anregungen und Hinweise siehe Auswertungsbericht in der Anlage 2.)

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine über die Mitwirkung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (2) BauGB hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht erforderlich, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  BauGB

 

X

Entscheidung trifft der Bauausschuss

Finanzielle Auswirkungen:

X

keine

 

 

 

 

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