Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/00508
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan 10.03.00 - Blankensee/ Gewerbepark Flughafen - Teilungsbeschluss Bebauungsplan 10.03.00 - Blankensee/ Gewerbepark Flughafen, TB I - Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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zur Entscheidung
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May 13, 2013
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Beschlussvorschlag
1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 10.03.00 Blankensee / Gewerbepark Flughafen - wird entsprechend dem beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) in zwei Teilbereiche mit eigenständigen Bebauungsplänen geteilt. Für den westlichen Teilbereich wird das bisherige Bebauungsplanverfahren unter der Bezeichnung Bebauungsplan 10.03.00 Gewerbepark Flughafen, Teilbereich I fortgesetzt; für den östlichen Teilbereich wird das Bebauungsplanverfahren unter der Bezeichnung Bebauungsplan 10.05.00 Gewerbepark Flughafen, Teilbereich II ‑ weitergeführt.
2. Der Bauausschuss nimmt den für den Bebauungsplan 10.03.00 Gewerbepark Flughafen, Teilbereich I erstellten Auswertungsbericht zu den im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) zur Kenntnis.
3. Der Entwurf des Bebauungsplanes 10.03.00 Gewerbepark Flughafen, Teilbereich I - und die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 3 und 4) gebilligt.
4. Der Entwurf des Bebauungsplanes 10.03.00 Gewerbepark Flughafen, Teilbereich I - und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
5. Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (3) Satz 4 BauGB durchzuführen.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:
Ergebnis: |
| 1.201 Haushalt und Steuerung 2.280 Wirtschaft und Liegenschaften 3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz 3.700 Entsorgungsbetriebe 3.820 Stadtwald 4.491 Archäologie und Denkmalpflege 5.631 Bauordnung und Statikprüfung 5.660 Stadtgrün und Verkehr
Die Bereiche wurden im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB um Stellungnahme gebeten.
Überwiegend zustimmend, es wurden keine grundlegenden Bedenken gegenüber der Planung vorgebracht. (Zur Behandlung der vorgebrachten Anregungen und Hinweise siehe Auswertungsbericht in der Anlage 2.)
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Eine über die Mitwirkung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (2) BauGB hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht erforderlich, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet nicht in besonderem Maße berührt werden. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: BauGB |
| X | Entscheidung trifft der Bauausschuss |
Finanzielle Auswirkungen: | X | keine |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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748,5 kB
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2
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770,3 kB
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3
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1,2 MB
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4
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441,8 kB
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5
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(wie Dokument)
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6,4 MB
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