ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2012/00025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe nach § 3 (2) des Baugesetzbu­ches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be­lange nach § 4 (2) BauGB zur 103. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Be­bau­ungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache abgegebenen Stellung­nahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme von:

Naturschutzbund (NABU) Schleswig-Holstein sowie Arbeitgemeinschaft der anerkann­ten Natur­schutz­verbände in Schleswig-Holstein, AG-29, vorgebracht mit Schreiben vom 26.03.2012 und 04.04.2012.

Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellung­nahmen einschließ­lich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgege­ben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Travemünder Landstraße/ Feuerwache wird beschlossen.

Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache in der vorlie­genden Fassung als Satzung beschlos­sen.

Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Trave­münder Landstraße/ Feuerwache dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist an­zugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüb­lich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Siehe Anlagen

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich der städtischen Dienststellen, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, sind im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 (1) BauGB und § 4 (2) BauGB beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden.

Überwiegend zustimmend. Die von den Be­hörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange einschließlich der städtischen Dienststellen vorge­brachten Anregungen sind im Rahmen des Verfahrens geprüft und in die Abwägung eingestellt worden.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Eine über die Mitwirkung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (2) BauGB hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht erfolgt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch die Bauleitplanung nicht im besonderen Maße berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch:  BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Rahmen der Aufstellung der Bauleitpläne sind für erforder­liche Gutachten, Berichte usw. Kosten in der Höhe von rund 15.000 Euro entstanden. Die Kosten sind bereits be­glichen worden.

 

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Anlagen

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