23.06.2026 - 5.10 Austauschvorlage: 122. Änderung des Flächennutz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.10
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 23.06.2026
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ohne Votum weitergegeben
Wortprotokoll
Senatorin Hagen beantwortet eine noch offene Frage aus dem USO.
AM Schulte-Ostermann weist darauf hin, dass es im USO zudem auch unbeantwortete Fragen zum Platzbedarf eines zweiten Gleises sowie zu der Tatsache gegeben habe, dass keine klimaneutrale Wärmeplanung vorgesehen sei.
AM Dr. Flasbarth erzählt von Berichten aus dem USO zu Bedenken des Naturschutzbeirates und bittet Senatorin Hagen darum, bis zur Bürgerschaftssitzung die offenen Fragen aus dem USO zu beantworten.
Der Vorsitzende bringt die Weitergabe ohne Votum ins Gespräch.
Seitens der Ausschussmitglieder gibt es keinen Widerspruch.
Beschluss:
- Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 122. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 09.13.00 –Bornkamp/Schärenweg – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB.
Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.
Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die 122. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt.
- Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.
- Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 09.13.00 – Bornkamp/Schärenweg – in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt.
- Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 122. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
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