ALLRIS - Auszug

08.06.2026 - 5.1 Neuorganisation der Wirtschaftsförderung Lübeck...

Beschluss:
ungeändert empfohlen
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Wortprotokoll

Frau Senatorin Steinrücke erläutert in ihrer thematischen Einführung, dass das vorgelegte Papier für das Ende eines langen Prozesses steht, in dem Vor- und Nachteile einer Verschmelzung abgewogen wurden. Unter der Beteiligung der Gesellschafter der Wirtschaftsförderung Lübeck, der Aufsichtsräte von Wirtschaftsförderung und KWL und des städtischen Beteiligungscontrollings hat sich eine Verschmelzung als gutes und zielführendes Ergebnis herauskristallisiert. Herr Gerdes in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer beider Gesellschaften schätzt die Zusammenführung beider Gesellschaften als überfällig und folgerichtig ein.

Eine Frage von AM Alt zu den Organen der Gesellschaft nach §5 des neuen Gesellschaftsvertrages der KWL wird von Frau Senatorin Steinrücke, der Ausschussvorsitzenden Frau Stegemann und Herrn Gerdes beantwortet.

Eine weitere Frage von AM Alt zu möglichen Steigerungen der Produktivität in der neuen Gesellschaft wird von Herrn Gerdes unter Verweis auf das laufende Change-Management beantwortet.

AM Biehlig hinterfragt die Rolle des/der Vorsitzenden im sogenannten Wirtschaftsrat gemäß Anlage 2 der VO in Bezug auf die gebotene Neutralität. In der Zusammensetzung sei dies das einzig politische Mitglied des Rates.

An der anschließenden Diskussion beteiligen sich AM Frings, AM Puschaddel und die Ausschussvorsitzende Frau Stegemann.

Fragen von AM Dr. Flasbarth und AM Akyurt zu den Auswirkungen auf den städtischen Zuschuss werden von Herrn Gerdes, Frau Senatorin Steinrücke, Herrn Brozio und Herrn Simon beantwortet.

 

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Beschlussempfehlung:

 

Die Bürgerschaft stimmt folgenden organisatorischen Veränderungen im Bereich der KWL GmbH und Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH zu:

 

  1. Die KWL GmbH erwirbt zum Nominalwert (Summe: 7.800,00 €) die von den Mitgesellschafterinnen Industrie- und Handelskammer zu Lübeck, Kreishandwerkerschaft Lübeck sowie VTG Vermögensverwaltungs- und Treuhandgesellschaft des Deutschen Gewerkschaftsbundes mbH gehaltenen Geschäftsanteile der Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH. Die KWL wird damit Alleingesellschafterin der Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH.
  2. Die Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH wird anschließend zum Bilanzstichtag 01.01.2026 auf die Muttergesellschaft KWL GmbH verschmolzen (§ 2 Ziff. 1 UmwG). Die KWL GmbH übernimmt mit der Verschmelzung die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH einschließlich der bestehenden Verträge/Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt. Die entsprechenden Haushaltsansätze bleiben der Höhe nach unverändert.
  3. Der Gesellschaftszweck der KWL GmbH wird gemäß Anlage 1 neu gefasst und erweitert um Aufgaben der Wirtschaftsförderung. 
  4. Bei der KWL GmbH wird ein Rat für wirtschaftliche Entwicklung eingerichtet, der die Gesellschaft zu Bedürfnissen, Problemlagen und Lösungsvorschlägen im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung der Hansestadt Lübeck beraten soll.
  5. Die Zusammensetzung des Rates ergibt sich aus Anlage 2 zu dieser Vorlage. Der Bürgermeister als Vertreter der Hansestadt Lübeck in der Gesellschafterversammlung der KWL GmbH wird beauftragt, einen diesbezüglichen Gesellschafterbeschluss zu fassen. Die Geschäftsführung der KWL GmbH wird beauftragt, die genannten Institutionen zu bitten, je eine:n Vertreter:in in den Rat zu entsenden.
  6. Die KWL GmbH wird gemäß dem als Anlage 3 beigefügten Betrauungsakt mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) betraut.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden Anpassungen des Gesellschaftsvertrags der KWL GmbH zu veranlassen (Anlage 1) und die für die Umsetzung der Beschlusspunkte erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse zu fassen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

XX

Enthaltungen:

XX

 

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Anlagen zur Vorlage