ALLRIS - Auszug

30.04.2026 - 2.2 Frage von Frau Dr. Giertz zum Tagesordnungspunk...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende bittet Frau Dr. Giertz, ihre Frage zu verlesen, die wie folgt lautet:

 

„Aufgrund des geplanten Logistikzentrums ist mit einem deutlich erhöhten Aufkommen von Schwerlastverkehr auf umliegenden Straßen zu rechnen. Die Straßen in Israelsdorf und Karlshof sind extrem schmal, insbesondere die nur 5,20 m breite Wald-straße in Israelsdorf. Bereits heute ist Begegnungsverkehr schwierig. Mit zusätzlichem Transit- und Schwerlastverkehr zum geplanten Logistikzentrum am Glashüttenweg wären Schulkinder entlang der Strecke massiv gefährdet, und bei

zwei LKW im Gegenverkehr wäre für Rettungsfahrzeuge kein Durchkommen mehr.

 

Frage:

Wie will die Stadt verhindern, dass durch zusätzlichen LKW-Verkehr eine akute Gefährdung von Kindern sowie eine Blockade der Rettungswege entsteht, und warum wird nicht unverzüglich ein Durchfahrverbot für Transitverkehr zum Logistikzentrum geprüft und umgesetzt?“

 

 

Frau Senatorin Hagen beantwortet die Frage wie folgt:

 

„Sehr geehrte Fr. Dr. Giertz, vielen Dank für Ihre Anfrage.

 

Bei Themen des Straßenverkehrsrechts handelt es sich um Aufgaben des Landes nach Weisung, nicht um kommunale Selbstverwaltungsaufgaben. Daher habe ich die Straßenverkehrsbehörde in die Beantwortung Ihrer Anfrage eingebunden.

 

Grundsätzlich gilt, dass es zurzeit keinerlei Anhaltspunkte gibt, dass es zu einem deutlich erhöhten Aufkommen des Schwerlastverkehrs außerhalb der Straßenzüge Luisenstraße/ Glashüttenweg kommen wird. Nach einer ersten durchgeführten Verkehrszählung ist noch nicht einmal erheblicher Schwerlastverkehr zwischen Israelsdorf und Karlshof erkennbar, was aber aufgrund der Besorgnis der dort Wohnenden durch zwei weitere Verkehrszählungen verifiziert werden soll. Auch sind die Straßen in Israelsdorf und Karlshof für Begegnungsverkehr ausreichend breit – insbesondere in Tempo-30-Zonen, wo nach der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) eine Fahrbahnbreite von 4,75 m ausreichend ist.

 

Weder die Polizei noch die Feuerwehr haben bisher Probleme im Einsatzfall gehabt. Zudem wird dabei u. a. das Einsatzhorn verwendet, das rechtzeitig zu hören ist, sodass der Rettungs-weg sofort freigemacht werden kann. Notfalls ist dafür auf den Gehweg zum Halten zu fahren oder das Einsatzfahrzeug nutzt den Gehweg mit. Es handelt sich um eine Verkehrssituation, welche jederzeit überall im Einsatzfall vorkommen kann und nicht zur Folge hat, dass dadurch Zufußgehende gefährdet werden. Das Vorgehen ergibt sich aus § 38 Abs. 1 StVO: Dieser ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.

 

Zusätzliche Lkw auf einer Straße stellen zudem grundsätzlich erst einmal keine Gefahr für die übrigen Verkehrsteilnehmer dar – insbesondere, wenn sich die Lkw an die zulässige Höchstgeschwindigkeit halten. Hier kann allerdings das Erfordernis der Geschwindigkeitsüberwachung entstehen. Der Glashüttenweg, Karlshof und Israelsdorf sind verkehrlich zurzeit unauffällig, und es befinden sich dort auch keine Unfallschwer-punkte.

 

Fazit: Zurzeit besteht straßenverkehrsrechtlich kein Handlungsbedarf. Selbstverständlich wird aber weiterhin die dortige Verkehrssituation beobachtet.“

 

Eine Nachfrage von Frau Dr. Giertz beantwortet Frau Senatorin Hagen damit, dass weitere Verkehrszählungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zielführend seien, sondern erst dann, wenn die Unternehmen unter Vollast seien. Zur Straßenbreite würde es keine rechtliche Bewertung geben.

 

Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis

 

 

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