ALLRIS - Auszug

05.03.2026 - 4.3 Berichterstattung Schulbegleitung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Fr. Frank macht in ihren einleitenden Worten deutlich, dass es sich um ein wichtiges Thema handle. In Lübeck wurde seit 2013 mit dem I-Poolmodell etwas Zukunftsweisendes aufgebaut. Die Prüfung des Landesrechnungshofes in Schleswig-Holstein hat ergeben, dass Lübeck weit vorne liegt, was die Entwicklung dieses Modells angehe. Doch gebe es weiterhin Verbesserungspotential. Diese wird erarbeitet und dem Ausschuss dann zur Kenntnis gegeben. Sie teilt mit, dass sie mit ihren Kolleg:innen der kreisfreien Städten im Austausch stehe.

 

Hr. Jaacks, Fr. Rieper und Hr. Drescher stellen die Berichterstattung zum Thema Schulbegleitung anhand einer Präsentation vor (siehe Anlage 4).

 

Hr. Jaacks erklärt zu den Fragen von Fr. Schellbach und Hrn. Müller, dass das I-Poolmodell transparenter gestaltet werden könne um leichter und schneller an die Informationen zu kommen. Über die Jugendhilfe, den Schulen und örtlichen Trägern werden Informationen an die Eltern weitergegeben. Der Fachkräfteanteil liegt bei 40/50 sowohl am Vormittag als auch am Nachmittag.

Zur Einzelfallsteigerung erläutert Hr. Jaacks, dass es Bedarfe gebe, die in ihrer Komplexität so herausfordernd seien, dass ein Einzelfall aus fachlicher Sicht Sinn mache.

 

Auf die Frage von Hrn. Gierke antworten Hr. Dr.Friedemann und Fr. Frank, dass für über 18 Jährige Inklusionsberater:innen und die Soziale Sicherung Unterstützung anbieten, wenn Betroffene im Rahmen des Datenschutzes zustimmen.

Fr. Frank erklärt, dass man daran arbeite, den Abschlussbericht im Sommer vorlegen zu können.

 

H.r Jaacks erklärt auf die Frage von Fr. Schulte-Ostermann, dass im I-Pool mit einem multiprofessionellen Team gearbeitet werde.

 

Fr. Prüß und Hr. Haltermann danken allen die an dem Bericht beteiligt waren und heben die Wichtigkeit dieser Arbeit hervor.

 

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
 

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Beschluss:

Die Hansestadt Lübeck fördert und verantwortet eine Vielzahl an Leistungen, damit Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung an schulischer Bildung teilhaben können. Spätestens seit der Corona-Pandemie hat sich in dem Handlungsfeld der Schulbegleitung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene eine Dynamik entwickelt, die Fallzahlen, Ausgaben und qualitative Bedarfe deutlich steigen ließ.

 

Hinzu kommt, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Schulbegleitung gegenwärtig im Wandel sind. Von gesetzlichen Novellierungen betroffen sind derzeit das Bundesteilhabegesetz (BTHG), das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und die stufenweise Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab August 2026 (GaFöG). Angesichts dessen hat die Hansestadt Lübeck im vergangenen Jahr nahezu gleichzeitig zur Berichterstattung über Schulbegleitung in Schleswig-Holstein durch den Landesrechnungshof eine Bestandsaufnahme zur Schulbegleitung in der Hansestadt Lübeck begonnen. Die Zwischenergebnisse dieser Bestandsaufnahme werden dem Jugendhilfeausschuss und dem Ausschuss Schule und Sport hiermit dargelegt.
 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

 

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