05.03.2026 - 6.2 Fraktion Linke & GAL: Gemeinsame Beratung und j...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Zusätze:
- Überwiesen in den Jugendhilfeausschuss und Ausschuss Schule und Sport in die gemeinsame März-Sitzung, mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 05.03.2026
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der Bürgerschaftsfraktion Die Linke & GAL
- Federführend:
- Bürgerschaftsfraktion Die Linke & GAL
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck beschließt:
- Zur Gewährleistung einer koordinierten und nachhaltigen Umsetzung der inklusiven Schulentwicklung und der inklusiven Schulkinderbetreuung jederzeit eine anlassbezogene gemeinsame Beratung der Ausschüsse für Jugendhilfe, Soziales sowie Schule und Sport zu ermöglichen.
- Der Ausbau der Inklusion an Regelschulen basierend auf der überarbeitenden Schulentwicklungsplanung von Januar 2025 sowie einer inklusiven Schulkinderbetreuung in Lübeck wird verpflichtend in jedem Jahr aktiv seitens der Verwaltung vorangebracht.
- Die Verwaltung wird beauftragt, jährlich einen Fortschrittsbericht über den Stand der Umsetzung der Inklusion in Schule und der Schulkinderbetreuung vorzulegen. Dieser Bericht wird im Jugendhilfeausschuss, Sozialausschuss und Schulausschuss behandelt und umfasst insbesondere:
- den Stand der inklusiven Beschulung an Regelschulen
- den Ausbau der Schwerpunktschulen und Campusklassen
- die Weiterentwicklung der Förderzentren ohne eigene Klassenbildung
- den Fortschritt der barrierefreien Schulentwicklung
- die Umsetzung und Fortentwicklung der inklusiven Schulkinderbetreuung im schulischen Ganztag und in den Kita-Horten.
Die Verwaltung oder die Politik kann für die Berichtsbehandlung eine gemeinsame Dreier-Ausschusssitzung von Jugendhilfe, Schule/Sport und Soziales durchführen. Es bedarf dazu keiner gesonderten Beschlussfassung, es genügt eine entsprechende Bedarfsanmeldung seitens der Verwaltung oder eines Bürgerschaftsmitgliedes bzw. Ausschussmitgliedes einer der drei genannten Ausschüsse.
Der Behindertenbeirat sowie die Initiative Inklusion (gegebenenfalls die Landesbeauftrage für Menschen mit Behinderungen und weitere Vereine und Institutionen, die zum Thema Inklusion arbeiten) sind einzubeziehen, indem z.B. ihre Stellungnahme zu dem Bericht hinzugefügt wird und sie an dem gemeinsamen Ausschuss (Schule und Sport, Soziales und Jugendhilfe) beratend beteiligt werden.
