05.03.2026 - 6.1 Fraktion Linke & GAL: Inklusive Schulkinderbetr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Zusätze:
- Überwiesen in den Jugendhilfeausschuss und Ausschuss Schule und Sport in die gemeinsame März-Sitzung, mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 05.03.2026
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der Bürgerschaftsfraktion Die Linke & GAL
- Federführend:
- Bürgerschaftsfraktion Die Linke & GAL
- Beschluss:
- vertagt
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck beschließt:
Im Rahmen der Inklusion an Regelschulen ist ab dem Schuljahr 2025/2026 sicherzustellen, dass auch eine inklusive Schulkinderbetreuung für alle Kinder ab Kita-Ende bis mindestens 12 Jahren durch die von der Hansestadt und den Schulen beauftragten Träger des Ganztags und allen Kita-Horten (dort bis 14 Jahre gemäß KitaG) erfolgt, wenn Eltern hierfür den Bedarf anmelden.
Die notwendige Ausstattung für eine inklusive Schulkinderbetreuung im Ganztag an Schule und den Kita-Horten ist hierbei für die Träger des Ganztags und der Kita-Horte durch die Hansestadt zu gewährleisten, sofern die Hansestadt als Schulträger und Träger der Öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe oder im Rahmen gesetzlicher Teilhabepflichten inhaltlich und/oder finanziell hierfür in der Verantwortung steht oder aber (Mit-) Wirkungsmöglichkeiten hat.
