05.03.2026 - 3.5 Schulkinderbetreuung Ferienzeit
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.5
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 05.03.2026
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes
- Federführend:
- Beirat für Menschen mit Behinderungen
- Beschluss:
- vertagt
Anfrage:
Es wird um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen gebeten
1. Bitte erläutern Sie, ob die Verwaltung der Auffassung ist, dass die Einkommens- und Vermögensprüfung für die Schulkinderbetreuung in der Ferienzeit des Ganztags an Schule eine zwingende landes- und/oder bundesrechtliche Verpflichtung darstellt, oder ob der Kommune ein Ermessensspielraum bei der Ausgestaltung dieser Praxis zusteht.
2. Falls die Verwaltung keinen Ermessensspielraum sieht:
Welche Urteile oder Rechtsgutachten belegen diese Position?
3. Falls ein Ermessensspielraum besteht:
Welche Kriterien zieht die Verwaltung zur Entscheidung heran, und warum wird dieser Spielraum bislang nicht zugunsten der Familien genutzt?
4. Unter welchen organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen wäre eine einkommensunabhängige Gewährung von Schulbegleitung in den Ferien des Ganztags an Schule durch die Kommune als freiwillige Leistung möglich?
5. Wie bewertet die Verwaltung die Möglichkeit, die Schulbegleiter während der Ferien als kommunale freiwillige Leistung auszugestalten, um Ungleichbehandlungen zu vermeiden und die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention – insbesondere Artikel 24 (Bildung) und 19 (Teilhabe am gesellschaftlichen Leben) – umzusetzen?
