ALLRIS - Auszug

05.03.2026 - 6.1 Fraktion Linke & GAL: Inklusive Schulkinderbetr...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Fr. Schulte-Ostermann führt in den Antrag ein. Da noch Entscheidungen auf Landesebene ausstehen, schlägt sie vor den Überweisungsauftrag zu verschieben.

Der Ausschuss stimmt der Vertagung zu.


 

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Beschluss:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck beschließt:

Im Rahmen der Inklusion an Regelschulen ist ab dem Schuljahr 2025/2026 sicherzustellen, dass auch eine inklusive Schulkinderbetreuung für alle Kinder ab Kita-Ende bis mindestens 12 Jahren durch die von der Hansestadt und den Schulen beauftragten Träger des Ganztags und allen Kita-Horten (dort bis 14 Jahre gemäß KitaG) erfolgt, wenn Eltern hierfür den Bedarf anmelden.

Die notwendige Ausstattung für eine inklusive Schulkinderbetreuung im Ganztag an Schule und den Kita-Horten ist hierbei für die Träger des Ganztags und der Kita-Horte durch die Hansestadt zu gewährleisten, sofern die Hansestadt als Schulträger und Träger der Öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe oder im Rahmen gesetzlicher Teilhabepflichten inhaltlich und/oder finanziell hierfür in der Verantwortung steht oder aber (Mit-) Wirkungsmöglichkeiten hat.
 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

x

Ohne Votum

 


 

 

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