27.11.2025 - 10.1 AT - CDU, BÜ90/DIE GRÜNEN, FDP zu: Initiative z...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.1
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
- Datum:
- Do., 27.11.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- CDU-Bürgerschaftsfraktion
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Hierzu sprechen BM Luetkens, BM Schulte-Ostermann, BM Fürter, BM Simon, BM Voht, Der Vorsitzende, BM Zahn, BM Schulte-Ostermann erneut.
Der Vorsitzende schlägt zur Geschäftsordnung vor, die Redeliste zu beenden.
Die Bürgerschaft ist hiermit einverstanden.
Der Vorsitzende stellt die Redeliste wie folgt fest: BM Lötsch, BM Fürter.
Es sprechen BM Lötsch und BM Fürter.
Aus dem Plenum wird die Abstimmung in der Fassung des Hauptausschusses vorgeschlagen.
Der Vorsitzend lässt über den Antrag in der Fassung des Hauptausschusses abstimmen (gleichlautend mit dem Antrag zu TOP 10.1).
Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt, in Abstimmung mit den anderen kreisfreien Städten des Landes Schleswig-Holstein und unter Berücksichtigung des bereits vereinbarten Entbürokratisierungspaktes zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden, einen ähnlich strukturierten Prozess innerhalb der Stadt zu starten.
Ziel ist es, einen Prozess durchzuführen, bei dem alle Mitarbeitenden aufgefordert sind, Maßnahmen zur Entlastung der Verwaltung zu benennen – auf folgenden Ebenen:
Kommunale Ebene:
- Welche eigenen Vorschriften, Verfahren oder Satzungen können gestrichen, vereinfacht oder digitalisiert werden?
Landesebene:
- Welche landesrechtlichen Vorgaben erschweren eine flexible oder kosteneffiziente kommunale Praxis und sollten geändert werden?
Bundesebene:
- Welche bundesgesetzlichen Regelungen verursachen vermeidbaren Aufwand und sollten angepasst oder abgeschafft werden?
Verfahren:
Das verwaltungsinterne Vorschlagswesen / Ideenmanagement kommuniziert die Maßnahme verwaltungsintern, ruft zur Beteiligung auf, sammelt Vorschläge und wertet sie aus.
Alle auf den Ergebnissen basierende kommunalen Vorschläge werden in einer Liste aggregiert dem Hauptausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
In enger Zusammenarbeit mit den anderen kreisfreien Städten erstellt das verwaltungsinterne Vorschlagswesen ein konsolidiertes Maßnahmenpaket für das Land sowie ein weiteres Paket für den Bund.
Diese Listen werden über die kommunalen Spitzenverbände an das Land Schleswig-Holstein und den Bund übermittelt – analog zum bereits mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbarten Prozess.
