17.03.2025 - 5.2 Schaffung von Spiel- und Bewegungsräumen auf öf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Sitzung:
-
29. Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mo., 17.03.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht öffentlich
- Federführend:
- 5.660 - Stadtgrün und Verkehr
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Bericht:
Beschluss der Bürgerschaft am 29.11.2018 (VO/2018/06875) zur VO/2018/06748:
„1. Auf den öffentlichen Flächen in der Breiten Straße, auf dem Schrangen, in der Beckergrube, der Fischergrube, der Hüxstraße sowie dem Brolingplatz werden bis zum 31.12.2019 Spiel- und Bewegungsräume für Kinder geschaffen: Aufbau von »Wipp-/Federtieren«, Balanciereinheiten, kleine, im Boden eingelassene Trampoline, fest auf Bürgersteigen, Flaniermeilen, Geh- und Verweilflächen aufgemalte bunte Kreise, Hüpfspiele wie »Himmel- und Hölle«.
Für die Anschaffungs- und Montagekosten für ca. sechs bis sieben unterschiedliche Spiel- und Bewegungseinheiten für die o.g. öffentlichen Flächen wird ein Betrag in Höhe von 15.000,00 Euro im Haushalt 2019 der Hansestadt eingestellt.
Die Verwaltung berichtet der Bürgerschaft bis zum 31.01.2019, wie viele Spiel- und Bewegungseinheiten von der o.g. Summe finanziert werden können und macht einen Vorschlag, welche Spiel- und Bewegungseinheiten sie an den o. g. Standorten empfiehlt.
2. Auf der Wallhalbinsel werden Spiel- und Bewegungsräume im Zuge der baulichen Umgestaltung von Beginn an eingeplant und gebaut. Nötigenfalls werden die erforderlichen Planungen unverzüglich und noch vor Baubeginn nachgeholt.
3. Die Verwaltung prüft bis zum 30.08.2019, auf welchen weiteren öffentlichen Flächen Lübeck Spiel- und Bewegungseinheiten für Kinder möglich sind und welche Kosten hierfür in den Haushalt 2020 eingestellt werden müssten.
4. Die Verwaltung prüft bis zum 30.08.2019, auf welcher öffentlicher Flächen eine weitere Halfpipe für Jugendliche zum Skaten, BMX- und Scooter-Fahren möglich und sinnvoll ist, und welche Kosten hierfür in den Haushalt 2020 eingestellt werden müssten.“
Beschluss der Bürgerschaft am 30.09.2021 (VO/2021/10378-01):
„Der Bürgermeister wird beauftragt über die Möglichkeit der Errichtung eines inklusiven Spielplatzes in den Fachausschüssen und der Bürgerschaft spätestens im Januar 2022 zu berichten. Der Bericht soll folgende Punkte beinhalten:
Mögliche Standorte (z.B.: Spielplatz Kanalstraße, Spielplatz Glockengießerstraße)
- Kosten für die Gestaltung eines inklusiven Spielplatzes (2 Ausbaustufen)
- Abklärung der Fördermöglichkeiten (z.B.: Land Schleswig-Holstein, Aktion Mensch, weitere Stiftungen/Drittmittel)
- Je nach Finanzierungsmöglichkeit ggf. geeigneten Projektpartner für die Erstellung eines Konzeptes aufzeigen
Möglicher Projektablauf mit dem Ziel der Umbaumaßnahme im Sommer 2022
Vereine, KiTas und Schulen vor Ort sollen einbezogen werden. Bei künftigen Umbauten werden möglichst inklusive Spielplätze aufgebaut.“
Anlagen zur Vorlage
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