17.03.2025 - 3.4 Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung vo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Sitzung:
-
29. Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mo., 17.03.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
TOP 3.4 und TOP 3.4.1 werden gemeinsam behandelt. Die Diskussion ist unter TOP 3.4 wiedergegeben, die Abstimmungsergebnisse unter dem jeweiligen TOP.
Herr Heckroth stellt die Satzung anhand einer Präsentation, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, vor.
Der Vorsitzende fragt unter Bezugnahme auf die Regelung der Satzung, wonach Wohnraum maximal zu 50% der Gesamtfläche für gewerbliche oder berufliche Zwecke umgenutzt werden dürfe, ob diese Aufteilung auch auf ein ganzes Gebäude mit mehreren Wohnungen bezogen werden könne, also maximal 50% der bestehenden Wohnungen in einem Gebäude vollständig für gewerbliche oder berufliche Zwecke umgenutzt werden könnten.
Herr Heckroth antwortet, dass die 50%-Regelung sich auf die interne Aufteilung abgeschlossener einzeln nutzbarer Wohneinheiten bezieht.
AM Ramcke sagt, dass im Vortrag gesagt worden sei, dass die entsprechenden Satzungen anderer Kommunen im Wesentlichen gleich wären. Er erkundigt sich, ob es signifikante Unterschiede oder Nuance gebe, die benannt werden könnten.
Herr Heckroth antwortet, dass dies nicht wirklich möglich sei, diese Satzungen seien fast alle identisch.
AM Wisotzki sagt, dass die Büroräume von Freiberuflern, die bisher tätig waren, durch die alten Regelungen abgedeckt seien.
Der Vorsitzende entgegnet, dass seine Frage eher auf neue Nutzungen abzielen würde, alte Nutzungen hätten Bestandsschutz. Er dankt für die Präsentation und für das Angebot an die baupolitischen Sprecher, die Satzung im Vorfeld zur Bauausschusssitzung vorzustellen. Er weist auf die Debatte unter TOP 1 zur Vertagung dieses TOP hin.
Der Vorsitzende stellt den Antrag, TOP 3.4 und TOP 3.4.1 zu vertagen.
Der Bauausschuss stimmt einstimmig zu.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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123,4 kB
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2
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210,3 kB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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