ALLRIS - Auszug

15.07.2024 - 3.6 Bebauungsplan 28.06.00 - Dampfpfeife / Zur Gieß...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll


AM Ramcke erkundigt sich, ob die Planung, hier einen Betriebshof für die LVG einzurichten, bedacht worden sei.

Herr Stolte antwortet, dass es Überlegungen gebe, in dem Gebiet einen Betriebshof zu schaffen, aber bislang gebe es keine konkrete Planung. Aus Sicht der Stadtplanung sei es auch nicht der perfekte Ort, wobei es diesen im Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck vermutlich auch nicht geben würde.

AM Ramcke fragt nach, ob so eine Nutzung nicht im B-Plan aufgeführt werden müsse.

Herr Stolte entgegnet, dass davon ausgegangen werde, dass eine solche Nutzung in einem Gewerbegebiet zulässig sei.

 

AM Howe weist darauf hin, dass das Gebiet direkt an ein Natura 2000-Gebiet angrenze. Eigentlich müsste ein Streifen von 500 Metern um das Gebiet herum von gewerblicher Nutzung freigehalten werden. Er stellt den Antrag, dass dort kein Gewerbegebiet entwickelt werde und die Fläche in ihrem aktuellen Zustand verbleiben solle.

 

AM Mauritz verlässt den Sitzungsraum.

 

Der Vorsitzende fragt AM Howe, ob er lediglich die Ablehnung der Vorlage bezwecke.

AM Howe erklärt, dass er das wolle, aber auch, dass festgehalten werde, dass die Fläche bleibe, wie sie momentan sei.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von AM Howe abstimmen.

Für den Antrag: 1 Stimme

Gegen den Antrag: 11 Stimmen

Enthaltungen:  1 Stimme

Der Bauausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich ab.

 

 

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Beschluss:

 

1. Für den im Stadtteil Kücknitz östlich der Straße Zur Gießhalle gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Bereich wird der Bebauungsplan 28.06.00 - Dampfpfeife / Zur Gießhalle - aufgestellt.

 Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Gewerbegebietes auf dem ehemaligen Metallhüttengelände geschaffen werden.             

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3.  Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form eines zweiwöchigen Aushanges einschließlich Einstellen der Unterlagen in das Internet durchgeführt werden.


 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

12

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich gemäß der Beschlussvorlage.
 

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Anlagen zur Vorlage

 

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