ALLRIS - Auszug

10.10.2023 - 4.2 Wohnungsmarktbericht 2022

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Eine Frage von AM Schulte-Ostermann zu Steuerungsmöglichkeiten der Politik, um einer weiteren Anspannung des Wohnungsmarktes entgegenzuwirken, beantwortet Frau Senatorin Hagen mit Verweis auf den anstehenden Prozess zur Entwicklung einer Wohnungsmarktstrategie. Anfang Januar 2024 sei eine erste Gesprächsrunde avisiert, um solche Fragen zu erörtern.

 

AM Akyurt vertritt die Auffassung, dass es an einem Konzept für den preisgünstigen und sozialen Wohnraum in der HL fehle. Eine Nachfrage von AM Akyurt zur weiteren Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus beantwortet Frau Hagen.

 

AM Voht begrüßt den geplanten gemeinsamen Austausch mit der Wohnungswirtschaft und begründet dies.

 

Eine Frage von AM Fürter zum Verfahrensstand von Projekten auf Seite 25 des Berichts beantworten der Vorsitzende und Frau Hagen.

 

Auf Nachfrage von AM Schulte-Ostermann erläutert Frau Hagen die Möglichkeiten der Umwandlung von Gewerbe- in Wohnimmobilien und der Aufstockung von Wohnraum durch Geschosserhöhungen.

Dazu spricht AM Zahn.

 

Auf Nachfragen von AM Dr. Flasbarth sagt Frau Hagen zu, den Sachstand des Projekts Howingsbrook bzgl. der Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet schriftlich nachzureichen.

 

Nachtrag zum Protokoll:

Das Plangebiet „Howingsbrook“ liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Brodtener Winkel“. Zur Umsetzung der geplanten Wohnbauentwicklung ist eine Entlassung der Plangebietsflächen aus dem Landschaftsschutzgebiet erforderlich. Hierzu ist ein Verfahren zur Änderung der Stadtverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Brodtener Winkel“ vom Februar 1992 durchzuführen. Das Verfahren wurde bisher nicht eingeleitet.

 

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan erfolgte am 19.03.2018.

 

Als nächster Verfahrensschritt zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB vorgesehen. In dieser Beteiligung werden die TÖBs über die Planungsziele unterrichtet und zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, aufgefordert. Die eingegangenen Stellungnahmen, zzgl. der Stellungnahmen aus der noch anstehenden frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB, werden nachfolgend ausgewertet.

 

In der Regel wird das Entlassungsverfahren aus dem LSG parallel zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB durchgeführt.

 

 

Frau Hagen berichtet weiter zum Sachstand der Entwicklung des Schlachthofgeländes.

 

Dazu spricht der Vorsitzende.
 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

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Anlagen zur Vorlage

 

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