ALLRIS - Auszug

31.08.2023 - 9.4 Grundsätze für die Beschaffung von klimafreundl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hierzu sprechen BM Zahn, BM Wisotzki, BM Lengen, BM Ramcke, Senator Hinsen.
 

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Beschluss:


Für den Fuhrpark der Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) gelten folgende Grundsätze:

 

  1. Bei jeder zukünftigen Fahrzeugbeschaffung bei den EBL muss geprüft werden, ob klimafreundliche Alternativen erhältlich sind.
  2. Die Entscheidung hat unter Berücksichtigung von Klimaauswirkungen im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu erfolgen. Klimafolgekosten sind dabei angemessen zu berücksichtigen.
  3. Im Zweifel ist der klimafreundlichen Alternative der Vorzug zu gewähren.
  4. Ziel ist, die Umstellung des Fuhrparks auf klimaneutrale Antriebe bis spätestens 2040 möglichst abzuschließen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

42

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt
 

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Anlagen zur Vorlage

 

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