ALLRIS - Auszug

29.06.2023 - 16.9 Bebauungsplan 09.13.00 - Bornkamp / Schärenweg ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hierzu sprechen BM Stolzenberg und BM Ramcke. BM Ramcke beantragt die Abstimmung in der geänderten Fassung des Bauausschusses (s. Beschlusstext).
 

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Beschluss in der geänderten Fassung des Bauausschusses, die da lautet:

 

Folgender Satz wird gestrichen:

(Anlage 5, Seite 24, zweiter Absatz): Wenn durch ein Mobilitätskonzept ein geringeres Erfordernis an Stellplätzen für das Studierendenwohnen nachgewiesen werden kann, könnte die Anzahl der Stellplätze auf 1 Stellplatz pro 8 bis 10 Wohnungen reduziert werden.

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt.

 

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan entsprechend dem beiliegenden Entwurf (Anlage 4) zu berichtigen.

 

4. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis in der geänderten Fassung des Bauausschusses

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

30

Nein-Stimmen

16

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt
 

 

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