ALLRIS - Auszug

16.08.2022 - 5.1 Bebauungsplan 01.77.00 - Nördliche Wallhalbinse...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Stolzenberg erklärt sich r befangen und verlässt vor Beratung der Vorlage den Raum.

 

Die Vorsitzende lässt über das beantragte Rederecht von Herrn Sellerbeck, Bürgerinitiative Rettet Lübeck (BIRL), abstimmen und ihm wird mit der erforderlichen Mehrheit ein Rederecht eingeräumt (10 Jastimmen, 2 Enthaltungen).

 

Frau Belchhaus stellt die Vorlage vor und weist insbesondere auf die Umweltaspekte hin. Frau Hartmann bestätigt, dass der Bereich UNV eingebunden und die umweltpolitischen Belange berücksichtigt worden seien. Frau Hartmann beantwortet die Fragen von AM Müller. AM Friedrichsen beklagt, dass die Einwände gegen die Vorlage hinsichtlich der Stellplätze keine Berücksichtigung finden würden. Frau Belchhaus und Herr Sellerbeck antworten. Herr Zahn plädiert dafür der Vorlage zuzustimmen.

 

Frau Friedrichsen ist bei der Abstimmung nicht anwesend.
 

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Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 01.77.00  rdliche Wallhalbinsel abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 01.77.00  rdliche Wallhalbinsel in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis als Empfehlung für die Bürgerschaft

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

11

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

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Anlagen zur Vorlage

 

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