ALLRIS - Auszug

29.03.2022 - 5.14 Vergabe von Wohnbaugrundstücken im Rahmen von B...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die Weitergabe der Vorlage ohne Votum beschlossen.

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Beschluss:


Die Verwaltung wird aufgefordert, folgende Regelungen in städtebaulichen Verträgen zur Vergabe von Wohnbaugrundstücken im Rahmen Bebauungsplanverfahren zu vereinbaren:

 

  1. Für Bebauungsplanverfahren in Travemünde wird folgende Vorgabe vertraglich vereinbart:

 

Der Vorhabenträger wird mindestens 50 % der (Grundstücke für) Einzel-, Doppel-, Stadt- und Reihenhäuser an Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind verkaufen, sofern nicht im Einzelfall zwingende Gründe entgegenstehen.

 

  1. r das übrige Stadtgebiet wird abweichend wie folgt vereinbart:

 

Der Vorhabenträger wird mindestens 60 % der (Grundstücke für) Einzel-, Doppel-, Stadt- und Reihenhäuser an Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind verkaufen, sofern nicht im Einzelfall zwingende Gründe entgegenstehen.

 

  1. Die Regelung soll für alle Baugebiete gelten, bei denen städtebauliche Verträge oder Kaufverträge abgeschlossen werden und unabhängig davon, ob die Grundstücke bebaut oder unbebaut verkauft werden.

 

  1. nnen die Grundstücke nicht innerhalb einer angemessenen Frist an berechtigte Interessenten vergeben werden, so darf der Vorhabenträger die Grundstücke frei vergeben


 

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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