ALLRIS - Auszug

06.09.2021 - 3.1 127. Änderung des Flächennutzungsplanes für den...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Lötsch fragt, ob die Verwaltung einen kurzen Sachstand zu dem Gebiet geben könne.

 

Herr Schröder führt aus, dass es sich um die Beschlussvorlage zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) handle. Die bisherigen Schritte in dem Planverfahren seien parallel mit dem B-Planverfahren abgelaufen, aber da aus der Auslegungen noch einige Anmerkungen abzuarbeiten seien, wolle die Verwaltung die Änderung des FNP vorziehen, da diese noch ca. drei Monate vom zuständigen Ministerium geprüft werde, und man diesen Zeitraum so im weiteren Verfahren einsparen könne. Der nächste Beschluss im B-Plan-Verfahren werde im November in den Bauausschuss gegeben und der Satzungsbeschluss komme im Februar.

 

Herr Dr. Flasbarth bittet darum, den kleinen Bolzplatz in dem Gebiet wieder auf Vordermann zu bringen.

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Beschluss:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Entwurf der 127. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt.

 

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

 

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Die 127. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt.

 

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

 

4. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 127. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortblich bekannt zu machen.


 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig, gemäß der Beschlussvorlage zu beschließen.
 

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Anlagen zur Vorlage

 

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