26.03.2020 - 9.14 Finanzmittel in Folge der Corona-Pandemie
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.14
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
- Datum:
- Do., 26.03.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.201 - Haushalt und Steuerung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Bürgermeister Lindenau teilt klarstellend mit, dass mit Beschluss der Vorlage der Verwaltung ein Finanzrahmen zur Verfügung gestellt werde, mit welchem die weitere Handlungsfähigkeit der Verwaltung sichergestellt werde.
Weiterhin sichert Herr Bürgermeister Lindenau zu, der Bürgerschaft über die Verwendung der Finanzmittel zu berichten, auch unterhalb der geltenden Wertgrenzen zur Berichtspflicht. Zudem werden die Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite der Hansestadt Lübeck über die Finanzmittelverwendung informiert.
Beschluss:
Aufgrund der aktuellen Situation werden für sämtliche Maßnahmen, welche im Zusammenhang mit COVID-19, getroffen werden müssen, für das Haushaltsjahr 2020 bei div. Fachbereichen / Bereichen / Produktsachkonten 10 Mio. € über- und außerplanmäßig gem. § 95 d GO bewilligt.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei dem Produktsachkonto 611001 000.4121000 (Steuer, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen / Fehlbetragszuweisungen).
Ergänzung gem. TOP 9.14.4:
Der Bürgermeister wird beauftragt, beim Land und Bund darauf hinzuwirken, dass der „Corona-Schutzschirm“ auf die Träger der freien Wohlfahrtspflege ausgedehnt wird. Die Träger sozialer Einrichtungen sind, vergleichbar wirtschaftlicher Unternehmen, u.U. durch die Folgen der Pandemie finanziell stark betroffen.
Sollten entsprechende Finanzmittel seitens des Landes oder Bundes hier nicht zur Verfügung gestellt werden, wird der Bürgermeister beauftragt zu prüfen, ob und wie der Zugang zu den zur Verfügung gestellten kommunalen Finanzmitteln in Folge der Corona-Pandemie (10 Mio. €) für die Träger der freien Wohlfahrtspflege geöffnet werden kann.
