27.02.2020 - 10.7 DIE LINKE: Weihnachtsbeihilfe
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.7
- Zusätze:
- Liegt bereits vor.
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
- Datum:
- Do., 27.02.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der LINKE-Fraktion
- Federführend:
- Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Es sprechen BM Zunft, BM Dr. Vieler und Herr Senator Schindler.
BM Hönel betritt um 20:04 Uhr wieder den Sitzungssaal
BM Lüttke reicht schriftlich folgenden Änderungsantrag der Fraktion „Die Unabhängigen“ ein, welchen die Fraktion „Die LINKE“ übernehme:
„Bedarfsgemeinschaften, die Bezieher:innen von Sozialleistungen (Hartz 4, Grundsicherung, Sozialgeld) sind, erhalten für jedes in der Bedarfsgemeinschaft lebende unterhaltspflichtige Kind eine einmalige Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 50,-€.“.
Beschluss:
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Die Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen (Hartz 4, Grundsicherung, Sozialgeld), jede Person einer Bedarfsgemeinschaft, erhalten je 50 Euro Weihnachtsbeihilfe
geänderte Fassung:
Bedarfsgemeinschaften, die Bezieher:innen von Sozialleistungen (Hartz 4, Grundsicherung, Sozialgeld) sind, erhalten für jedes in der Bedarfsgemeinschaft lebende unterhaltspflichtige Kind eine einmalige Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 50,-€.
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