ALLRIS - Auszug

05.03.2020 - 7.3 Fraktion Freie Wähler und GAL, Fraktion Die Lin...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beschluss:

Hiermit beantragen wir, dass:

 

1. im Zuge der anstehenden Überarbeitung der städtischen Entgeltordnung im Jahr 2020 diese die Inklusionverpflichtungen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention und des SGB VIII sowie die Vorgaben der §§ 117f des neuen SGB IX (wirksam ab 01.01.2020) bzgl. des Gesamt-/Teilhabeplanverfahrens erfüllt. Hierbei sind die einschlägigen Vorgaben der juristischen Kommentierung von jurisPK-SGB VIII / Rixen insbesondere zu § 22a Rn. 17 und 19 und die Erläuterungen des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung in der Stellungnahme zum neuen KitaG bzgl. des SGV IX zu beachten und sicherzustellen;

 

2. in dem Falle einer nicht möglichen inklusiven Betreuung eines Kindes mit Behinderung in einer bestimmten Regelkita unter städtischer Trägerschaft eine inklusive Betreuung des betroffenen Kindes in einer anderen Regelkita vom Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe sichergestellt wird und hierbei

 

3. die einschlägigen Vorgaben für alternativ vorgeschlagene Regelkitas eingehalten werden, z.B. zulässige Entfernung einer Kita vom Wohnort des Kindes, Sicherstellung des von den Eltern angemeldeten subjektiven Betreuungsumfanges in der alternativen Kita u.ä.;

 

4. die Verwaltung, Fachbereich 4 bis zum 30.5.2020 ein Konzept erstellt, wie zukünftig Inklusion als Regelfall in allen städtischen Kitas für alle betreute Kinder 0-14 Jahre sichergestellt werden kann (inkl. Erarbeitung der dafür notwendigen Struktur- und Prozess- und Ergebnisqualität). Hierfür können - sofern vorhanden - andere Träger und/oder Kommunen, in denen Inklusion vollumfänglich in Kindertageseinrichtungen erfolgreich umgesetzt wird, als Vorbild genommen werden.

 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

x

Der Jugendhilfeausschuss hat den Antrag einstimmig ohne Votum passieren lassen und gibt keine Empfehlung an die Bürgerschaft.

 

 

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