ALLRIS - Auszug

12.11.2019 - 8.2 Antrag AM Katjana Zunft (DIE LINKE) "Fußgänger...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage von Herrn Rathcke, woran das Geschlecht der abgebildeten zu erkennen sei, führt Frau Zunft erläuternd aus, dass es sich um kleine Zeichen der Sichtbarmachung handelt, wie sie bereits in vielen anderen Städten Verwendung finden.

 

Es diskutieren hierzu im weiteren Verlauf Herr Krause, Frau Hildebrand, Frau Jansen und Frau Senatorin Hagen.

 

Herr Bürgermeister Lindenau weist drauf hin, dass es zu dieser Thematik bereits fachlich ausgearbeitete Berichte der Verwaltung gebe.

Weiterhin führt Herr Bürgermeister Lindenau erklärend aus, dass es genormte Varianten der Streuscheiben an Ampelanlagen gebe, welche im Straßenverkehr zulässig seien. Abweichende Varianten seien lediglich im Rahmen von Aktionstagen in einem abgegrenzten Aktionsgebiet zur Verwendung zulässig.

 

Es sprechen Frau Zunft, Herr Steffen und der Vorsitzende.

 

Herr Bürgermeister Lindenau unterbreitet den Vorschlag aus den Antrag einen Berichtsauftrag mit anschließender erneuter Beratung im Hauptausschuss nach Vorliegen des Berichtes zu machen.

 

Der Vorsitzende lässt über die Erteilung eines Berichtsauftrages abstimmen.

 

                                  Der Hauptausschuss stimmt der Erteilung eines Berichtsauftrages

                                                                                                                        einstimmig zu.  

 

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Beschluss:

Der Hauptausschuss möge beschließen,

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Streuscheiben der Ampelanlagen für Fußgänger*innen mit einem stehenden und einem gehenden Frauen- bzw. Männerpärchen umzurüsten. Hierzu holt sie zuvor gegebenenfalls eine Ausnahmegenehmigung des hierfür zuständigen Ministeriums ein.
  2. Mit der Maßnahme wird schnellstmöglich begonnen und zukünftig ist mindestens jede zweite Ampelanlage in Lübeck mit solchen Streuscheiben auszustatten.

Bis zum Erreichen der 50%-Quote werden ab sofort diese Streuscheiben verwendet. Bei der Berechnung der Quote ist darauf zu achten, dass diese pro Stadtteil erreicht wird.

 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

x

Ohne Votum

 


 

 

 

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