ALLRIS - Auszug

20.02.2018 - 8.2 Anfrage AM Zahn: Bauliche Maßnahmen aufgrund ei...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Bauliche Maßnahmen aufgrund einer terroristischen Gefährdungslage

Lübeck, als das „Veranstaltungszentrum des Nordens“ und als Zentrum verschiedenster Veranstaltungen war auch, aufgrund einer bestehender terroristischen Gefährdungs-lage, gezwungen z.B. bauliche Absperrungen/Barrikaden gegen LKWs zu errichten um eine größtmögliche Sicherheit der Besucher und Bürger zu gewährleisten.

So wurde z.B. die Verkaufsfläche beim Weinfest „Am Koberg“ präventiv reduziert und beim Weihnachtsmarkt bis zu 80 „Sandsackbarrikaden“ errichtet. Die Kosten für diese erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen können und dürfen nicht auf die Veranstalter  umgelegt werden, so dass HL diese Kosten übernehmen musste.

1. Welche Kosten sind HL in 2017 aufgrund dieser erforderlichen Maßnahmen
entstanden und konnten diese z.B. beim Land oder Bund geltend gemacht werden?

2. Wurde aufgrund der Erfahrungen ein Sicherheitskonzept erstellt?

3. Gibt es Planungen um dauerhaft bauliche Maßnahmen zu errichten
(z.B. versenkbare Poller, ins Stadtbild passende feste Poller, Betonbarrieren o.ä.)?

4. Wie hoch sind die Kosten für diese Maßnahmen und gibt es einen Finanzierungsplan
an dem sich auch Land und Bund beteiligen?

 

Die Beantwortung erfolgt in der Sitzung mit dem Polizeibeirat.

 

 

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