ALLRIS - Auszug

22.11.2016 - 5.14 Haushaltsplan der Kulturstiftung der Hansestadt...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Zander beantragt, die Vorlage der Bürgerschaft ohne Votum zuzuleiten.

 

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Beschluss:

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2017  wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Erträge von 2.058.100 €
  • einem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 2.058.100 €

einem Jahresüberschuss/ Fehlbetrag von          0 €

 

im Finanzplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit von1.996.300 €
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit von1.947.800 €
  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

 

aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit          400 €

 

  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

 

aus Investitions- und Finanztätigkeit                  102.600 €

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplanes finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

 

 

 

 

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Der Hauptausschuss leitet die Vorlage

einstimmig ohne Votum an die

Bürgerschaft weiter.

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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