ALLRIS - Auszug

06.10.2016 - 6.1 Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nachfragen von Frau Mentz zur Steuerungsmöglichkeit von Unterhaltungskosten in den Kindertageseinrichtungen verneint Frau Weiher und verweist u. a. auf das GmHL.

Herrn Müllers Nachfrage zu den unterschiedlichen Betreuungskosten beantworten Frau Oldenburg, Frau Kramm und Frau Weiher. Herr Jürgensen ergänzt und gibt Informationen zur Kalkulation.

Herr Weise erklärt, dass die Kreiselternvertretung der Erhöhung nicht zugestimmt hat. Die Kita-Gebühren sind schon jetzt in Lübeck relativ hoch. Der beigefügt Vergleich zeigt u .a. das Kiel noch höhere Kita-Gebühren verlangt, jedoch in anderen Bereichen wieder preiswerter z. B. beim Mittagessen ist.

Frau Oldenburg sieht einen Vergleich als eher schwierig an, da unterschiedliche Kriterien zu Grunde liegen.

Herr Weise schlägt eine Modellrechnung vor, Frau Weiher, Frau Oldenburg und Herr Klüssendorf kommentieren dies.

Frau Weiher merkt an, dass die Kita-Betreuung ständig teurer wird, die Erhöhungen kann nicht alleine der öffentliche Träger finanzieren. Gleichzeitig erhalten  Eltern demnächst für einen Krippenplatz vom Land einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 100 €.

Herr Klüssendorf bringt ein, dass Entgelterhöhungen nie zufriedenstellend sind.

Er appelliert an die Politik sich für die Beitragsfreiheit einzusetzen.

Herr Weise fragt nach, wer die 100 € Zuschuss auf einen Kitaplatz erhält.

Herr Jürgensen erläutert das Verfahren,  das erst im Sommer 2017 beginnt.

Frau Kramm macht darauf aufmerksam, dass das Thema Beitragsfreiheit oft auf Bundes- und Landesebene diskutiert wird, von dort aber keine Beteiligung an der Finanzierung der Betriebskosten erfolgt.

Auf die Frage zur finanziellen Auswirkung von Frau Mentz verweisen Frau Kramm und Herr Klüssendorf auf die Anlage 1.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die 10. Änderung der Entgeltordnung vom 28.02.05 in der Fassung des 9.Nachtrages vom 09.12.2015 wird für das Kindergartenjahr 2017/2018 gemäß der Anlage 3 beschlossen.

 

 

 

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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt

einstimmig der Bürgerschaft gemäß

Beschlussvorschlag zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage

 

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