ALLRIS - Auszug

20.06.2013 - 4.1 Wahl einer Stadtpräsidentin

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

BM Kirch ruft den TO-Punkt 4 , Wahl und Verpflichtung der Stadtpräsidentin auf. Er weist darauf hin, dass ein interfraktioneller Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS90 / DIE GRÜNEN mit der VO/2013/00656 vorliegt.

 

Beschluss:

Die Bürgerschaftsfraktionen der SPD, CDU und Die Grünen beantragen, die Bürgerschaft möge beschließen:

 

 

Zur Stadtpräsidentin

wird

 

 

Frau

Gabriele Schopenhauer

Blumenfeld 5

23558 Lübeck

 

 

gewählt.

 

BM Kirch fragt, ob geheime Wahl beantragt wird.

 

 

BM Niewöhner beantragt für die Fraktion BfL geheime Wahl.

Frau Aewerdieck-Zorom lässt die Stimmzettel verteilen und ruft alle Bürgerschaftsmitglieder namentlich auf, sodass die Stimmzettel einzeln in die Wahlurne gelegt werden .

 

 

Das Büro der Bürgerschaft zählt die Stimmzettel aus.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Wahl bei

Ja-Stimmen: 44

Nein-Stimmen: 3

Enthaltungen: 1

 

 

 

BM Kirch stellt fest, dass Frau Gabriele Schopenhauer

 

zur Stadtpräsidentin gewählt ist.

 

 

BM Kirch fragt Frau Schopenhauer, ob sie die Wahl annehme.

 

Frau Schopenhauer nimmt die Wahl an.

 

BM Kirch weist darauf hin, dass er gemäß § 33 Abs. 5 Gemeindeordnung die Aufgabe hat, die soeben gewählte Stadtpräsidentin durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten und in ihr Amt einzuführen.

 

 

Er bittet Frau Schopenhauer vorzutreten.

 

BM Kirch bittet alle im Bürgerschaftssaal und auf den Tribünen Anwesenden, sich von Ihren Plätzen zu erheben.

 

 

BM Kirch verpflichtet Frau Stadtpräsidentin Schopenhauer zur gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Bürgerschaftsmitglied und als Stadtpräsidentin der Hansestadt Lübeck.

 

Er bittet sie, den Vorsitz zu übernehmen.

BM Kirch spricht der Vorsitzenden Glückwünsche aus. Viele der Anwesenden sprechen der Stadtpräsidentin Glückwünsche aus.

 

 

 

 

(Die Vorlage wurde an die Bürgerschaftsmitglieder umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift an.)

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