ALLRIS - Auszug

21.04.2026 - 6.1 Fraktion Linke & GAL, AT: Einrichtung einer Ene...

Beschluss:
geändert empfohlen
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Wortprotokoll

Gemäß TOP 1 werden TOP 4.4 und TOP 6.1 gemeinsam behandelt. Die Diskussion ist unter 6.1 wiedergegeben, die Abstimmung unter dem jeweiligen TOP.

 

Die Vorsitzende ruft den TOP 4.4 und TOP 6.1 auf.

 

AM Mauritz beantragt zur Geschäftsordnung eine Unterbrechung.

 

Es folgt eine Unterbrechung in der Zeit von 19:13 Uhr bis 19:18 Uhr.

 

AM Mentz ersetzt den Antrag unter TOP 6.1 durch den Verwaltungsantrag aus der VO/2025/14000-01-01 unter TOP 4.4.

 

Die Vorsitzende lässt über den geänderten Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für den Verwaltungsantrag:   14 Stimmen

Gegen den Verwaltungsantrag:  0 Stimmen

Enthaltungen:    1 Stimme

 

Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig den Verwaltungsantrag aus der Vorlage 2025/14000-01-01 anzunehmen.

 

Die Empfehlung wird den Ausschussmitgliedern im Ratsinformationssystem unter der VO/2025/14000-02 zur Verfügung gestellt.

 

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Antrag:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Gründung und Einrichtung einer kommunalen Energieagentur / eines Kompetenzzentrums Klimaneutralität zu initiieren.

Damit soll in Lübeck eine Anlaufstelle geschaffen werden, die nach dem Konzept einer „One-Stop-Agency“ aus einer Hand Beratung und Unterstützung anbietet sowie motivierende Beteiligungs- und Informationsformate für Bürger:innen, Unternehmen, Organisationen und Vereine organisiert und lokale Akteur:innen vernetzt.

 

Bis zur Bürgerschaftssitzung im Juli 2025 soll ein Konzept vorgelegt werden, das den finanziellen Mittel- und Personalstellenbedarf darstellt und Finanzierungsmöglichkeiten durch u.a. Fördermittel aufzeigt.

 

Sofern umliegende Gemeinden Interesse zeigen, sich an einer Energieagentur zu beteiligen, sollen die Möglichkeiten einer regionalen Ausweitung der Angebote und Aufgaben sowie der erweiterte Personalbedarf aufgezeigt werden.

 

Einzubindende Gruppen sind weitere Bereiche der Hansestadt Lübeck, Stadtwerke Lübeck, Wirtschaftsförderung Lübeck, Handwerkerschaft, Klima pro Lübeck, Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, Finanzinstitute, Förder- und Finanzierungsexpert:innen, Hochschulen, bestehende Bürgerenergiegenossenschaften und ggf. weitere.

 

Zukünftige Aufgaben einer Wärme- und Energieagentur:
 

  • Kampagnen zur Wärmewende und zum Klimaschutz für Bürger:innen und im Gewerbe[1] durchführen
  • Beratung für Gebäudeeigentümer:innen zur Wärmewende, zu Klimaschutz und Klimaanpassung
  • Fördermöglichkeiten für die Energiewende im Gewerbe² und für Bürger:innen³ aufzeigen und bereitstellen
  • Information, Beratung und Unterstützung für die Gründung von Genossenschaften als Betreibermodell von Wärmenetzen in Quartieren, die nicht für den Anschluss ans Fernwärmenetz vorgesehen sind
  • Projekte entwickeln und umsetzen, wie z.B.
    • (Quartiers-)Befragungen durchführen und Beteiligungsformate entwickeln, die in Kooperation mit Handwerksbetrieben, Energieberater:innen sowie Förder- und Finanzierungsexpert:innen für Bürger:innen und Gewerbetreibende in den Quartieren durchgeführt werden
    • Organisation von Informationsveranstaltungen wie „Tag der offenen Tür“, um erfolgreiche Musterbeispiele für energetische Sanierungen und Heizsysteme für unterschiedliche Gebäudetypen erlebbar zu machen und zu zeigen, wie Klimaschutzmaßnahmen direkt den Alltag verbessern, z.B. durch geringere Energiekosten
  • Einrichtung und organisatorische Unterstützung eines fachkundigen Beirats (bestehend aus Akteur:innen der Zivilgesellschaft, sozialen Trägern, Kirchengemeinden, lokalem Handwerk, Architekt:innen, Wohnungswirtschaft, Mieterbund, politischen Parteien, Umweltschutzorganisationen, Stadtwerke und ggf. weitere) als Netz von Multiplikator:innen zur Verbesserung des Informationsflusses und des Dialogs.


 


 

 

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