ALLRIS - Auszug

21.04.2026 - 5.1 Bebauungsplan 21.01.00 - Oberbüssauer Weg/Neue ...

Beschluss:
ungeändert empfohlen
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Wortprotokoll

Herr Bresch beantwortet die Fragen von AM Zahn, AM Müller, AM Mählenhoff und Herrn Schulz (Naturschutzbeirat). Frau Obel ergänzt aus Sicht von UNV. AM Mählenhoff berichtet bezüglich der Diskussion aus dem Bauausschuss zu dieser Vorlage. 

 

AM Kleinert verlässt den Sitzungssaal um 18:42 Uhr – vor der Abstimmung zu TOP 5.1.

 

Die Vorlage wurde den Ausschussmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

 

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Beschlussempfehlung:

 

 

  1.      Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 21.01.00 – Oberbüssauer Weg/Neue Mitte Moisling – sowie die in der nachfolgenden eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zu Änderungen des ausgelegten Bebauungsplanentwurfes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

 

  1.      Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1.      Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 21.01.00 – Oberbüssauer Weg/Neue Mitte Moisling – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

 

  1.      Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

 

  1.      Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan entsprechend dem beiliegenden Entwurf zu berichtigen.

 

  1.      Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplans ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


 

 

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AM Kleinert war bei der Abstimmung nicht anwesend.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig die Annahme der Beschlussvorlage.

 

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