Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung um 16:30 Uhr und stellt die fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
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Ferner macht der Vorsitzende darauf aufmerksam, dass Personen, die möglicherweise befangen sein könnten, verpflichtet seien, dieses mitzuteilen. Ob jemand befangen sein könnte,
entscheide im Zweifel der Ausschuss.
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Der Vorsitzende weist zudem darauf hin, dass eine Tonbandaufzeichnung angefertigt würde, die der Protokollerstellung diene.
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Der Vorsitzende weist darauf hin, dass [seitens der Politik] folgende Unterlagen zur heutigen
Sitzung noch eingereicht worden seien:
TOP 3.5.1 und TOP 3.8
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Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Hauptausschuss in seiner letzten Sitzung am
24.02.2026 folgende Beschlüsse im nichtöffentlichen Teil gefasst habe:
- Die Dienstleistung „Grafik-Design“ für Druckerzeugnisse für die Bereiche, Schulen und sonstigen Einrichtungen der Hansestadt Lübeck soll im Wege einer Ausschreibung, als Abruf-Rahmenvertrag, vergeben werden.
- Die Hansestadt Lübeck schließt mit Wirkung zum 01.07.2026 einen Mietvertrag mit der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH zur Anmietung der in ihrem Eigentum stehenden Sporthalle im Ratekauer Weg 1-7, 23554 Lübeck. Mietzweck ist die Nutzung der Halle zu Trainingszwecken für den Handballsport. Konkret ist die Einrichtung eines Nachwuchsleistungszentrums innerhalb des Kreishandballverbands Lübeck e.V. geplant.
- Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Dienstleistung für die Beschaffung von Zeitungen und Zeitschriften für die Bibliothek der Hansestadt Lübeck nach Abschluss einer öffentlichen Ausschreibung zu vergeben.
2) Der Bürgermeister wird vorbehaltlich der Zustimmung der Bürgerschaft zu Beschlusspunkt 1 ermächtigt, die Baumaßnahme „Schule Grönauer Baum – Interime Klassenräume“ umzusetzen. (Entscheidung Hauptausschuss)
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Hauptausschuss in seiner letzten Sitzung am
24.02.2026 folgende Empfehlungen für die Bürgerschaft im nichtöffentlichen Teil beschlossen habe:
- Die u.g. Gewerbesteuer-Forderung soll aufgrund dauerhafter Uneinbringlichkeit unbefristet niedergeschlagen werden.
- Vermarktungskriterien für den Verkauf eines Grundstücks auf dem Priwall werden beschlossen.
- Die Bürgerschaft stimmt der vorzeitigen Verlängerung des mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks Lübeck, Am Heidkoppelgraben mit dem Erbbauberechtigten zu.
- Die Bürgerschaft stimmt der vorzeitigen Verlängerung des mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks Lübeck, Sturbusch mit der Erbbauberechtigten zu.
- Die Bürgerschaft stimmt der vorzeitigen Verlängerung des mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks Lübeck, Moristeig mit den Erbbauberechtigten zu.
- Die Bürgerschaft stimmt der vorzeitigen Verlängerung des mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks Lübeck, Bei der Schafbrücke mit dem Erbbauberechtigten zu.
- Die Bürgerschaft stimmt der Bestellung eines Erbbaurechtes an dem Grundstück Lübeck, Benzstraße mit den zukünftigen Erbbauberechtigten zu.
- Die Bürgerschaft stimmt der Erbbaurechtsbestellung für das Grundstück Lübeck, Stargasse mit den zukünftigen Erbbauberechtigten zu.
- Die Bürgerschaft stimmt der vorzeitigen Verlängerung des mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks Lübeck, Niendorfer Straße mit den zukünftigen Erbbauberechtigten zu.
- Der Verkauf eines Grundstücks in der Schlutuper Straße wurde beschlossen.
- Der Bürgermeister wird ermächtigt den Siegerentwurf des dreistufigen Totalunternehmer-Vergabeverfahrens in Zusammenarbeit mit der KWL GmbH baulich umzusetzen. Umsetzung finden soll die Variante ohne zusätzliches Tiefgeschoss mit aktuell 316 Stellplätzen.
- Das Bestandsparkhaus wird entsprechend von der HL (BgA MuK) rechtzeitig rückgebaut.
- Das städtische Grundstück des jetzigen Parkhaus Holstentor wird mit dem aktuellen Verkehrswert in das Stammkapital der KWL GmbH eingelegt.
- Der Bürgermeister wird ermächtigt, gegenüber einer finanzierenden Bank eine Ausfallbürgschaft zugunsten der KWL GmbH
- in Höhe von maximal 80 % des Kreditbetrages,
- befristet auf die zehnjährige Festzinsdauer des zugrundeliegenden Kreditvertrags,
- ohne Verzicht auf die Einrede der Vorausklage zu erklären.
- Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit der KWL GmbH eine Ergänzung des Pachtvertrags „Parkobjekte“ um das unter Beschlussvorschlag 1 genannte Grundstück nebst darauf zu errichtendem Parkhaus als weiteres Pachtobjekt zu vereinbaren und das Parkhaus nach den Regelungen des Geschäftsbesorgungsvertrages zur Bewirtschaftung kommunaler Parkflächen „Parkierung“ zu übergeben.
- Der Bürgermeister als Gesellschaftervertreter der Hansestadt Lübeck in der KWL GmbH wird ermächtigt, die dafür erforderlichen Beschlüsse zu fassen.
- 1) Der Bürgermeister wird ermächtigt, die bestehende Containeranlage des Deutschen Roten Kreuzes zu erwerben. (Entscheidung Bürgerschaft)
2) […]
Der Hauptausschuss und die Öffentlichkeit nehmen Kenntnis.
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Der Vorsitzende schlägt vor, die Beratung der folgenden Angelegenheit in der heutigen
Sitzung zu vertagen und begründet dies:
TOP 4.3
Hierzu sprechen AM Zahn und AM Lötsch.
Seitens der Ausschussmitglieder gibt es keinen Widerspruch.
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Der Vorsitzende weist darauf hin, dass ein gesonderter Verfahrensbeschluss mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder über die nichtöffentliche Behandlung von
Angelegenheiten erforderlich sei (§ 35 Absatz 2 GO). Er teilt mit, dass die TOP 14.1 bis
14.3 für die Beratung im nichtöffentlichen Teil vorgeschlagen worden seien.
AM Stolzenberg spricht sich dafür aus, die Angelegenheit unter TOP 14.3 sowohl im öffentlichen als auch im nichtöffentlichen Teil zu beraten und begründet dies.
Herr Uhlig rät von einer Beratung im öffentlichen Teil ab und begründet dies.
Der Vorsitzende lässt über die Zuordnung der o. g. Angelegenheiten einzeln abstimmen:
Der Hauptausschuss beschließt einstimmig
die nichtöffentliche Beratung der Angelegenheit unter TOP 14.1.
Der Hauptausschuss beschließt einstimmig
die nichtöffentliche Beratung der Angelegenheit unter TOP 14.2.
Der Hauptausschuss beschließt mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit
die nichtöffentliche Beratung der Angelegenheit unter TOP 14.3.
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Der Vorsitzende teilt mit, dass über die Teilnahme von Personen am nichtöffentlichen Teil
der Sitzung vor Eintritt in die Tagesordnung abzustimmen sei (§ 39 Absatz 3 GeschO).
Es sei die Teilnahme folgender Personen beantragt worden:
- Oliver Groth, Bereich Bürgermeisterkanzlei
- Manfred Uhlig, Bereich Haushalt und Steuerung
Der Vorsitzende fragt, ob der Teilnahme der genannten Personen widersprochen wird:
Seitens der Ausschussmitglieder gibt es keinen Widerspruch.
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AM Voht teilt mit, dass er sich für die Beratung der Angelegenheit unter TOP 14.3 für befangen erkläre und an der Debatte nicht teilnehmen werde.