ALLRIS - Auszug

15.07.2025 - 3.4.2 AM Katja Mentz (GAL): Regelung für Straßenumzüg...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Senator Hinsen beantwortet die Frage mündlich. Zu Frage 1 teilt Senator Hinsen mit, dass für die Genehmigung die Straßenverkehrsbehörde zuständig sei. Diese könne nur auf die straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben Einfluss nehmen, nicht auf die gewünschten Vorgaben.

Zu Frage 2 berichtet Senator Hinsen, dass es in Nordrhein-Westfalen keine rechtliche Regelung bezüglich des Anteil der „Kamellen“ aus fairen Handel gäbe. Dies sei eine Selbstverpflichtung der Karnevalsvereine.

 

Hierzu spricht AM Mentz.
 

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Anfrage:

Beim Lübecker Volksfestumzug wurde von einigen Wagen buntes Papierkonfetti und glitzerndes Folienkonfetti geworfen. Entlang der Route fand sich hinterher viel Müll auf Straßen und Gehwegen sowie mit Schnipseln verstopfte Regenwasserabläufe (siehe Fotos/ Anlage).

Die Entsorgungsbetriebe übernahmen anschließend die Reinigungsarbeiten.

 

1. Gibt es Vorgaben vonseiten der Hansestadt Lübeck, welche Art von Material (z.B. biologisch abbaubar, ohne Chemikalien) und welche Mengen von den Festwagen beim Volksfestumzug oder CSD geworfen werden darf?
 

2. Gibt es Regelungen, dass, wie in Nordrhein-Westfalen, ein bestimmter Anteil der "Kamellen" aus fairem Handel stammen sollen ("Jecke Fairsuchung")?


 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung nimmt die Anfrage und Antwort zur Kenntnis.
 

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Anlagen zur Vorlage

 

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