13.05.2025 - 3.4.4 Anfrage: AM Frank Zahn zur Strandnutzung durch ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4.4
- Datum:
- Di., 13.05.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes
- Federführend:
- SPD-Bürgerschaftsfraktion
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Anfrage:
Seit 2023 werden an der Akademie der Feuerwehr Lübeck jährlich bis zu 50 Feuerwehrfrauen- und -männer ausgebildet. Die Auszubildenden kommen aus ganz Schleswig-Holstein zur Absolvierung einer Feuerwehrgrundausbildung nach Lübeck.
Als Wohlfühlfaktor während dieser schwierigen Ausbildung kann ein Strandbesuch beitragen.
Die Satzung der Hansestadt Lübeck über die Ordnung im Strandgebiet im Kurort und Seeheil-bad Travemünde (Strandsatzung), ermöglicht Auszubildenden einen kostenfeien Zugang zu den Lübecker Stränden.
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Fallen auch die Auszubildenden der Feuerwehrakademie für den Ausbildungszeitraum unter diese Regelung?
2. Wie weisen sich die Auszubildenden gegenüber einer Kontrolle als Lehrgangsteilnehmende aus?
