ALLRIS - Auszug

13.02.2025 - 1.1 Verpflichtungen

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Wortprotokoll

Nach der Neubesetzung des Schul- und Sportausschusses sind der Vorsitzende, der stimmberechtigtes bürgerliches Mitglied ist, durch das lebensälteste Ausschussmitglied sowie im Anschluss die nicht der Bürgerschaft angehörenden ordentlichen und stellvertretenden Ausschussmitglieder durch den Vorsitzenden zu verpflichten.

 

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