19.03.2024 - 5.1 131. Änderung des Flächennutzungsplans für den ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Vorlage liegt nun vor und wird hiermit nachgereicht.
- Datum:
- Di., 19.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Hierzu sprechen (teilweise mehrfach) die Ausschussmitglieder Petersohn, Müller, Zahn, Mentz, Mauritz.
Die CDU stellt folgenden Ergänzungsantrag:
Beschlusspunkt 6:
a.) Im städtebaulichen Vertrag wird auf Sicherungselemente gegen eine Zweitwohnsitznahme verzichtet.
b.) Im Erschließungsvertrag wird auf eine Verpflichtung des Vorhabenträgers zur Durchführung / Finanzierung erforderlicher Bodensanierungen auf im Eigentum der Hansestadt Lübeck befindlichen Flächen verzichtet, allenfalls soll eine Beteiligung zu einer wirtschaftlichen Obergrenze verhandelt werden.
Die Vorsitzende lässt über den Ergänzungsantrag abstimmen:
Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung lehnt den Antrag mit
5 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen ab.
1 Fehlstimme AM D’Amico ist während der Abstimmung nicht im Raum.
Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 131. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Entwurf des Bebauungsplans 02.14.00 – Geniner Ufer/ Welsbachstraße – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind.
Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.
Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Die 131. Änderung des Flächennutzungsplans wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt.
3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplans dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.
4. Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 02.14.00 – Geniner Ufer/ Welsbachstraße – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt.
5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 131. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplans durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
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