09.09.2024 - 5.1 Haushalt 2025
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Mo., 09.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
VO/2024/13494 Haushalt 2025
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.201 - Haushalt und Steuerung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Dem Ausschuss ist vorab eine Kurzinfo (Anlage 2) per E-Mail übersandt worden.
Herr Uhlig geht einleitend auf die Gesamtsituation des Haushaltes ein. Viele Gemeinden stehen vor einer ähnlichen Herausforderung durch die Kürzung der Zuweisungen durch das Land SH und die stagnierenden bzw. sinkenden Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Ergänzend sinken in der HL die Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken. An geplanten Investitionen soll trotz der Entwicklungen weiter festgehalten werden.
Eine Frage von Herrn Alt nach den 15 Planstellen für die Einführung einer neuen Finanzsoftware beantwortet Herr Uhlig. Es handelt sich bei der Software um eine Lösung, an der 1.100 Benutzer der HL arbeiten. Für die neue Software wird u. a. nach übergreifenden Lösungen gesucht, um ggf. auch Funktionen für den Bereich Personal oder den Bereich Wirtschaft und Liegenschaften abzubilden. Ob und in welchem Umfang die Betreuung der Software nach der Projektphase personelle Kapazitäten bindet, ist im Projektverlauf zu eruieren.
Zu Maßnahmen der Konsolidierung sprechen Herr Alt und Herr Uhlig. Bereits in 2024 sind umfangreiche Maßnahmen zur Konsolidierung ergriffen worden, dieser Weg wird im Haushalt 2025 fortgesetzt.
Frau Senatorin Steinrücke weist darauf hin, dass die Wirtschaftspläne der Gesellschaften noch durch den jeweiligen Aufsichtsrat beschlossen werden müssen. Die Geschäftsführer können daher im Rahmen der heutigen Sitzung nur zu Eckwerten berichten.
Herr Gerdes stellt die Abgrenzung der KWL zur Wifö in kurzen Worten dar. Bei der KWL wird kein Zuschuss benötigt, die Wifö benötigt für ihre Aufgaben jedoch einen jährlichen Zuschuss. Gerade in herausfordernden Zeiten ist es Aufgabe der Wifö, die Wirtschaft und deren Entwicklung zu begleiten. Ein Strategiepapier zur zukünftigen Ausrichtung befindet sich derzeit in Arbeit, dieses bildet die Grundlage der perspektivischen finanziellen Planungen.
Zu Zielen und Maßnahmen der Wifö sprechen Herr Simon, Herr Dr. Flasbarth, Frau Steinrücke und Herr Gerdes. Die Personalgewinnung ist neben den Lohnsteigerungen eine große Herausforderung. Welche inhaltlichen Maßnahmen zukünftig weiterverfolgt werden sollen und was ggf. eingespart werden kann ist Gegenstand des Strategiepapieres. Zu diesem wird auch eine Einbindung der Politik und der Wirtschaft erfolgen.
Herr Lukas erläutert die Eckwerte des Wirtschaftsplanes der LTM. Geprägt ist dieser vom Grundsatz der Sparsamkeit, es geht im Fokus um den Erhalt des Status Quo. Neue Projekte werden nur nach Auftrag und mit Finanzierung durch Drittmittel realisiert. Im Vergleich zu anderen Orten ist Lübeck im Tourismus derzeit solide aufgestellt. Die LTM hat in den vergangenen Jahren viele Aufgaben übernommen, die über die klassische Funktion einer lokalen Tourismusorganisation weit hinausgehen. Herr Lukas nennt hier beispielhaft das Projekt „Übergangsweise“. Bei den personellen Rahmenbedingungen verfügt die LTM bisher über keine Tarifbindung, hier besteht derzeit ein Anpassungsbedarf. Abschließend stellt Herr Lukas klar, dass der Tourismus mit rund 900 Millionen Euro Umsatz und ca. 80 Millionen Steuereinnahmen ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die Hansestadt Lübeck ist. Ist gilt hierbei das aktuelle Plateau zu halten und sich stabil am Markt gegenüber der Konkurrenz zu platzieren.
Zum Personalaufwand und der Akquise von Personal sprechen Herr Simon und Herr Lukas. Die Gewinnung von qualifiziertem Personal gestaltet sich mit den begrenzten Ressourcen schwierig. Ein Vergleich mit anderen Orten ist auf Grund der ganz unterschiedlichen Strukturen nur sehr begrenzt möglich.
Eine Frage von Herrn Dr. Flasbarth zu etwaigen Aufgaben und Projekten, bei denen Einsparungen möglich sind, beantwortet Herr Lukas. Ein Großteil der Aufgaben und Projekte der LTM ist an politische Aufträge geknüpft. Das operative Budget ist ohnehin stark begrenzt, viele Maßnahmen sind miteinander verflochten und können nicht losgelöst betrachtet werden. Ein erheblicher Teil der Finanzierungen erfolgt durch Drittmittel.
Zum geplanten Haustarif der LTM sprechen Herr Alt, Herr Lukas, Herr Giercke, Herr Simon, Frau Stegemann und Herr Reinhardt. Herr Lukas verweist nach erfolgter externer Fachberatung auf den TVöD als gewählten Tarif. Aus Sicht von Herrn Giercke stellt die Eingruppierung hierbei sicher eine große Herausforderung dar. Herr Simon stellt die Wahl des TVöD mit Blick auf das Eventbüro und deren Tätigkeitsmerkmale in Frage. Herr Reinhardt und Frau Stegemann verweisen zur Detailplanung auf die Zuständigkeit des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung der LTM.
Auf Grund des noch bestehenden Beratungsbedarfes beantragt Herr Simon, die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen. Die Vorsitzende lässt hierüber abstimmen.
Beschluss:
1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus
dem Vorbericht Anlage 1
je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan Anlage 2
dem Stellenplan sowie Anlage 3
dem Beteiligungsbericht Anlage 4
wird beschlossen.
2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den
städtischen Budgetübersichten Anlage 5
werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
des Haushalts Anlage 6
und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten Anlage 7
zur Kenntnis genommen.
3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen Anlage 8
beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt.
4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.
5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach
Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
- im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.129.625.900 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.229.108.200 EUR
einen Jahresüberschuss von
einen Jahresfehlbetrag von 99.482.300 EUR
- im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 1.099.449.800 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 1.170.404.100 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 118.202.400 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.871.800 EUR
festgesetzt. (Stand: 20.08.2024)
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen 81.427.000 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 84.970.000 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.367,217
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.
2. Gewerbesteuer: 450 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann,
beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.
§ 5
Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.
(Ende des Satzungstextes)
Stellenplan
Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025
um die sich aus der Anlage 3
ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der
sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025
festgesetzt: 4.367,217 Planstellen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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10,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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12 MB
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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4
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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5
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(wie Dokument)
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976,2 kB
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6
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(wie Dokument)
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327 kB
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7
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(wie Dokument)
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413,3 kB
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8
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(wie Dokument)
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436,1 kB
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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848,1 kB
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