30.11.2023 - 8.8 AT - CDU, SPD+FW, Bündnis 90/Grüne, FDP, LINKE+...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.8
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
- Datum:
- Do., 30.11.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- CDU-Bürgerschaftsfraktion
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Es wird beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
- Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Theater Lübeck gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
– Frau Silke Mählenhoff,
– Herr Peter Petereit,
– Herr Andreas Rieck,
– Herr Henning Stabe,
– Frau Julia von Lehmden.
werden mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2023 aus dem Aufsichtsrat abberufen.
- Mit Wirkung zum Beginn des Folgetags werden als Mitglieder des Aufsichtsrats jeweils für eine volle Amtszeit bestellt:
– Frau Kirsten Petersohn
– Frau Silke Mählenhoff
– Frau Katrin Funk
– Herr Henning Stabe
– Herr Peter Petereit
Begründung:
Im Hinblick auf die Kommunalwahl 2023 hat die Bürgerschaft am 30.03.2023 beschlossen, Aufsichtsratsmitglieder, deren Amtszeiten im Sommer 2023 sonst ausgelaufen wären, erneut zu bestellen, um die Handlungsfähigkeit der Aufsichtsräte zu wahren (VO/2023/11942). Im Zuge dessen hat die Bürgerschaft auch beschlossen:
„Die Bürgerschaft entscheidet in ihrer neuen Zusammensetzung nach der Kommunalwahl über eine Neubesetzung der Aufsichtsräte unter Beachtung von § 15 Gleichstellungsgesetz (Geschlechterquote).“
Nach § 15 Gleichstellungsgesetz „sollen Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte nur für eine Person, sollen Frauen und Männer alternierend berücksichtigt werden […]. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte für eine ungerade Personenzahl, gilt [dies] entsprechend für die letzte Person.“
Der Aufsichtsrat der Theater Lübeck gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung besteht aus acht Mitgliedern, von denen durch die Hansestadt Lübeck fünf entsandt werden.
Der Beschlussvorschlag berücksichtigt § 15 Gleichstellungsgesetz.
Gemäß dem Gesellschaftsvertrag ist jedes neue Mitglied für eine volle Amtszeit zu bestellen; also bis zur Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die o. g. Mandate enden also voraussichtlich mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2027.
