ALLRIS - Auszug

28.09.2023 - 9.8 141. Änderung des Flächennutzungsplanes für den...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Senatorin Hagen bittet Frau Schulte-Ostermann darum, den Antrag zu TOP 9.8.1 in einen Prüfauftrag zu formulieren, weil der UNV zu beteiligen ist. Frau Schulte Ostermann ist einverstanden.
 

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Beschluss in geänderter Fassung (s. Punkt 6.)

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB (Parallelverfahren) zum Entwurf der 141. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 21.08.00 – Moisling Süd/Infrastruktur Bahnhaltepunkt – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Die 141. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt.

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB wird der Bebauungsplan 21.08.00 –  Moisling Süd/Infrastruktur Bahnhaltepunkt – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt.

5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 141. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

6.

Es ist zu prüfen, ob auf den geplanten Parkflächen wird vollständig auf eine Asphaltierung und damit Vollversiegelung verzichtet werden kann und stattdessen werden befahrbare sog. Rasen- oder Bodengitter verlegt werden können.
 

 

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Abstimmungsergebnis in der durch den Prüfantrag zu TOP 9.8.1 geänderten Fassung.

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
 

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Anlagen zur Vorlage

 

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