ALLRIS - Auszug

28.11.2023 - 5.3 Stiftung St.-Johannis-Jungfrauenkloster (JJK): ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage des Vorsitzenden gibt es keine Wortmeldungen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen:
 

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Beschluss:

 

1)      Der Jahresabschluss 2015 mit einem Jahresergebnis von 0,00 € wird gem. § 92
Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H zur Kenntnis genommen.

 

2)      Das tatsächlich erwirtschaftete Ergebnis von -54.693,38 € wird durch die Stiftung Heiligen-Geist-Hospital (HGH) nach dazu noch ausstehender Beschlussfassung durch die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zum Jahresabschluss 2015 der Stiftung HGH, ausgeglichen.

 

3)      Der Jahresabschluss 2016 mit einem Jahresergebnis von 0,00 € wird gem. § 92
Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H zur Kenntnis genommen.

 

4)      Das tatsächlich erwirtschaftete Ergebnis von -6.569,37 € wird durch die Stiftung Heiligen-Geist-Hospital (HGH) nach dazu noch ausstehender Beschlussfassung durch die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zum Jahresabschluss 2016 der Stiftung HGH, ausgeglichen.

 

5)      Der beigefügte Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, der im Rechnungsprüfungsausschuss am 21.09.2022 abschließend beraten wurde (VO/2022/11451) wird zur Kenntnis genommen.


 

 

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Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

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Anlagen zur Vorlage

 

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