ALLRIS - Auszug

29.08.2023 - 5.2 Grundsatzentscheidung zur Einführung der Elektr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage des Vorsitzenden gibt es keine Wortmeldungen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen:
 

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Beschluss:

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die elektronische Akte (E-Akte) in der Verwaltung der Hansestadt Lübeck einzuführen. (Entscheidungszuständigkeit der Bürgerschaft)

2. Mit der Dataport AöR werden Dienstleistungsverträge zur Unterstützung der E-Akte-Einführung geschlossen. (Entscheidungszuständigkeit des Hauptausschusses - unter Vorbehalt der Zustimmung der Bürgerschaft zu Beschlussvorschlag Nr. 1)

3. Als E-Akte-System wird über Dataport die Software VIS-Suite des Herstellers PDV GmbH beschafft. (Entscheidungszuständigkeit des Hauptausschusses - unter Vorbehalt der Zustimmung der Bürgerschaft zu Beschlussvorschlag Nr. 1)

4. Als Scan-Lösung wird über Dataport die Software Kofax der Firma Kofax beschafft. (Entscheidungszuständigkeit des Hauptausschusses - unter Vorbehalt der Zustimmung der Bürgerschaft zu Beschlussvorschlag Nr. 1)

5. Für das ersetzende Scannen von Bestandsakten der Bereiche und für die Anbindung von Fachverfahren an das E-Akte System wird für die Dauer des Projektes ein zentrales Budget im Bereich Digitalisierung, Organisation und Strategie (kurz: DOS, 1.103) bereitgestellt. (Entscheidungszuständigkeit der Bürgerschaft)

6. Die Bürgerschaft nimmt davon Kenntnis, dass für die Dauer des Projektes mindestens folgende Aufwendungen entstehen werden (siehe auch Anlage „finanzielle Auswirkungen“ sowie Kapitel „Übersicht über die Haushaltsmittel“). Der Bürgermeister wird beauftragt, die in den einzelnen Haushaltsjahren notwendigen Mittel zu ordnen. (Entscheidungszuständigkeit der Bürgerschaft)

 

a) konsumtiv

 

Personalaufwendungen (zuzüglich künftige Personalkostensteigerungen) für die Projektorganisation/Aktenmanagement:

2023:

1.103 (DOS)

(aus den vorhandenen Personalkapazitäten DOS)

100.000 €

 

1.102 (Logistik, Statistik und Wahlen)

12.000 €

 

ab 2024:

1.103 (DOS)

(aus den vorhandenen Personalkapazitäten DOS)

321.300 € p.a.   

 

1.102 (Logistik, Statistik und Wahlen)

36.800 € p.a.

 

4.415 Archiv

(neu zu schaffende Stellen gemäß Begründung)

 

263.600 € p.a.

 

Wesentliche Sachaufwendungen:

Beauftragung von Dataport zur beratenden Unterstützung (gemäß Beschlussvorschlag 2):

2023:

490.000 €

ab 2024:

910.000 € netto (ohne USt.)

ab 2025:

1.082.900 € p.a. (gem. Neufassung UStG, § 2b, Umsatzsteuerpflicht für AöR)

 

Für das ersetzende Scannen von Bestandsakten und die Anbindung von Fachverfahren werden für 2024 Sachaufwendungen in Höhe von 200 TEUR veranschlagt (entsprechend Beschlussvorschlag 5). Für die Folgejahre werden die benötigten Mittel bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus entstehen Aufwendungen für Wartung und Pflege sowie den technischen Support für die Programme VIS und Kofax als auch Sachaufwendungen für die Arbeitsplatzausstattung der neuen Stellen im Bereich 4.415-Archiv (siehe auch Kapitel „Übersicht über die Haushaltsmittel“).

 

b) investiv

2023:

VIS-Behördenlizenz 

circa 370.000 €

 

Kofax Lizenzen

circa 95.000 €

 

7. Dem Hauptausschuss wird im Rahmen der vorgesehenen Berichterstattung zur Umsetzung der Digitalen Strategie (VO/2020/08509-03; Maßnahme 2.21) auch zum Projektstatus „E-Akte und E-Vorgangsbearbeitung“ berichtet. Darüber hinaus wird der Bürgerschaft ein jährlicher Bericht zum Stand der E-Akte Umsetzung vorgelegt.

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Abstimmungsergebnis

als Empfehlung

an die Bürgerschaft

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

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Anlagen zur Vorlage

 

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