ALLRIS - Auszug

29.09.2022 - 10.6 FDP: Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur ...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

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Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wie ein Museum für Stadtgeschichte realisiert werden kann. Dabei sollen Chancen und Risiken eines Museums für Stadtgeschichte – sowohl hinsichtlich seiner Konzeption, seiner Wirtschaftlichkeit als auch hinsichtlich seines Standortes aufgezeigt werden.


Konkret sind folgende Fragen zu beantworten:

 

-          Welche Inhalte sollten in einem Museum für Stadtgeschichte behandelt werden? Welche Fragen sollen gestellt werden?

 

-          Verfügt die Hansestadt über ein Gebäude bzw. über Räumlichkeiten für ein öffentlich zugängliches Museum mit entsprechendem Besuchskomfort?

 

-          Wie sind die Sammlungsbestände, die in einem künftigen Museum für Stadtgeschichte präsentiert werden sollen, zu bewerten? Inwiefern können Exponate aus den anderen Museen der Hansestadt integriert werden?

 

-          Wie kann die Präsentation der Geschichte des jüdischen Lebens in der Hansestadt und die Präsentation von Exponaten aus der Völkerkundesammlung als Teil der Kolonial- und Handelsgeschichte integriert werden?

 

-          Unter welchen Voraussetzungen kann ein Museum für Stadtgeschichte die Attraktivität Lübecks für TouristInnen steigern und gleichzeitig Anziehungspunkt für lokales Publikum sein (Analyse der Ist-Situation, touristische Markt- und Wettbewerbsanalyse, Besucherpotenzialanalyse, Definition einer Vision, Ziele und Strategien, touristische Profilierung und Marktpositionierung, vertiefende Ausarbeitung der Maßnahmen, Ermittlung der wirtschaftlichen Machbarkeit u. a, zu Aufbau und nachhaltigen Betrieb)?

 

-          Welche Kosten sind für Einrichtung und Betrieb eines Museums für Stadtgeschichte zu erwarten (Standortvorschläge und darauf aufbauende Berechnungen und Zahlenwerte)?

 

-          Unter welcher Trägerschaft und mit welcher Organisation könnte ein Museum für Stadtgeschichte tätig werden?

 

-          Abschließend noch eine rechtliche Frage: Wie ist der Fund des Hanseschiffes als eines möglichen wichtigen Exponats rechtlich zu bewerten? Wer wird nach dem Gesetz Eigentümer des Fundes, der in einer Bundeswasserstraße auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck lokalisiert wurde? Welche Konsequenzen ergeben sich?    


 

 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

6

Nein-Stimmen

34

Enthaltungen

2

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

 

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