11.03.2021 - 8.1 Antrag des AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DI...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Sitzung:
-
25. Sitzung des Werkausschusses EBL
- Gremium:
- Werkausschuss EBL
- Datum:
- Do., 11.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:33
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag eines Ausschussmitgliedes
- Federführend:
- Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
- Beschluss:
- zurückgezogen
Wortprotokoll
Frau Mählenhoff weist auf zwei gemeldete Stellen in Moisling hin, die wiederholt vermüllt werden (Feld hinter der Bahn – gleich runter am Kanal sowie ca. 100 m weiter). Sie vermutet, dass es sicherlich noch viele solcher uneinsehbarer Wege gebe.
Herr Rohlf fragt nach, ob auch Videoüberwachung/Bewegungsmelder befürwortet würden. Das verneint Frau Mählenhoff.
Herr Dr. Verwey führt aus, dass die EBL zur Prüfung aufgefordert wurden. Solche „Wilder-Müll-Ecken“ seien bekannt. Für eine Verhinderung gebe es kein Patentrezept. Problem sei die Zuständigkeit. Oft handele es sich um Privatgrundstücke. Eine Schrankenaufstellung sei daher nicht möglich – da seien Grenzen gesetzt. Erfahrungsgemäß wird nach Abriegelung der einen Müllecke, eine andere aufgemacht. Er rate deshalb von einer Schrankensetzung ab.
Herr Zahn verweist auf das Problem seitens der EBL, wenn Müll gemeldet wird. Es sei zunächst ein Auftrag seitens der HL notwendig. Er fragt Herrn Senator Hinsen, ob es da nicht eine einvernehmlichere Regelung geben könnte und verweist auf die kürzliche Neuaufstellung des Ordnungsdienstes. Herr Senator Hinsen bestätigt, dass der Ordnungsdienst in der Tat auch vor diesem Hintergrund neu aufgestellt worden sei. Die Meldemethodik sei bereits vereinfacht worden. Ansonsten teile er das Unverständnis von Herrn Dr. Verwey über Personen, die auf diese Art den Müll wild entsorgen. In Lübeck gebe es eine sehr gute Sperrgutabfuhr. Keiner habe es nötig, Müll in die Natur zu kippen.
Der Antrag wird von der Antragstellerin, Frau Mählenhoff, zurückgezogen.
Sie hält ihre Frage für beantwortet.
Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert gemeinsam mit den EBL zu prüfen und zu berichten, ob die Installation von Zufahrtbeschränkungen bspw. durch Schranken oder andere Mittel geeignet ist, um zu verhindern, dass sog. wilder Müll in die Landschaft verbracht wird. Insbesondere sind dabei diejenigen Feldwege in Erwägung zu ziehen, an denen bereits wiederholt wilder Müll illegal entsorgt worden ist.
