ALLRIS - Auszug

24.08.2021 - 5.1 Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck: Feststell...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss:

 

Gem. §92 Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H

 

1)      wird der Jahresabschluss 2016 mit einem Jahresfehlbetrag von -622.753,35€ festgestellt.

 

2)      Dieser Fehlbetrag ist durch die Hansestadt Lübeck auszugleichen.

 

3)      Im Nachgang zum bereits festgestellten Jahresergebnis 2014 wird noch der in der Ergebnisrücklage gebuchte Betrag von 362,29€ als Korrektur der Eröffnungsbilanz der Kulturstiftung zum 31.12.2014 gebucht.

 

4)      Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, der am 09.06.2021 abschließend im Prüfungsausschuss beraten wurde (VO/2021/10136) wird zur Kenntnis genommen.

 

 


 

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Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

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Anlagen zur Vorlage

 

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