ALLRIS - Auszug

20.05.2021 - 9.11 Stiftung Haus der Jugend (HdJ): Feststellung de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Keine Wortmeldung.

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Beschluss:

1) Der Jahresabschluss 2019 mit einem Jahresfehlbetrag von -1.527,82 € wird gem. § 92

    Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H zur Kenntnis genommen.

 

2) Dieser Jahresfehlbetrag wird in 2020 mit der Ergebnisrücklage verrechnet.

 

3) Der beigefügte Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, der im Rechnungsprüfungs-

    ausschuss am 10.03.2021 abschließend beraten wurde (VO/2021/09783) wird zur

    Kenntnis genommen.

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt
 

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Anlagen zur Vorlage

 

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