24.11.2020 - 3.10 NEU: mündl. Anfrage des AM Reinhardt (SPD) betr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.10
- Sitzung:
-
41. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 24.11.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Verweisend auf Berichte von Herrn Senator Hinsen, sowie Herrn Dr. Verwey in der letzten Sitzung des Werkausschusses EBL, wonach für Ende dieses Jahres der Eingang des Bescheides zur Aufnahme von Bauschutt aus Atomkraftwerken erwartet werde, bittet AM Reinhardt um Mitteilung des aktuellen Sachstandes, sowie um Benennung von Möglichkeiten, die Annahme zu verweigern.
Herr Bürgermeister Lindenau teilt hierzu mit, dass gegenwärtig geprüft werde, wie eine Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses durch rechtliche Maßnahmen möglich sei. Zunächst werde der Zuweisungsbescheid des Landes inklusive Begründung benötigt, damit Reaktionen darauf möglich seien.
Es diskutieren im weiteren Verlauf – zum Teil mit mehrfachen Wortbeiträgen – Herr Senator Hinsen, AM Rathcke, AM Fürter, Herr Bürgermeister Lindenau, AM Stolzenberg, Frau Voskuhl, AM Möller, Herr Dr. Verwey, AM Lengen, AM Reinhardt, AM Prieur und AM Steffen.
Ergänzung eines Wortprotokolls nach Beschluss des Hauptausschusses vom 08.12.2020:
AM Stolzenberg bittet um Beantwortung der Frage, ob eine Bürgerbefragung hilfreich wäre oder ob es hilfreich wäre, die Bürger die Frage im Rahmen eines Bürgerentscheids entscheiden zu lassen.
Herr Bürgermeister Lindenau gibt eine Antwort hinsichtlich der Bürgerbefragung.
Hinsichtlich eines Bürgerentscheides gibt Frau Voskuhl folgende Antwort:
Wortprotokoll: „Naja, wir haben ja ein Ausschlusskriterium, bei dem es nicht zulässig ist. Die Frage ist hier, es würde ja eigentlich nur gehen bei einer Selbstverwaltungsangelegenheit, bei der wir Ermessen haben. So, nun sind wir in der Situation, wir kriegen seitens einer Landesbehörde eine abfallentsorgungsrechtliche Entscheidung. Da ist für uns eigentlich jetzt als zuständige Entsorgungskommune nicht mehr der große Entscheidungsspielraum. Aber wir müssen die Rechtmäßigkeit abwägen einer solchen Zuweisungsentscheidung und eventueller Rechtsmittel. Also, ich halte es nicht für einen Bürgerentscheid geeignet.“
